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Pflegeversicherung: Leistungen und Beiträge im Überblick

Kurzer Überblick

  • Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
  • Die Pflegeversicherung bezahlt Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entsprechend des Pflegegrades.
  • Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose beträgt seit Juli 2023 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens (Arbeitnehmeranteil). 

Pflegeversicherung Beitrag und Leistungen

Was zahlt die Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für 

  • einen ambulanten Pflegedienst oder 
  • die stationäre Pflege in einem Pflegeheim sowie 
  • Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige 

Manche Leistungen der Pflegeversicherung können auch kombiniert werden, zum Beispiel die Kostenübernahme für den Pflegedienst und zusätzlich Pflegegeld für Angehörige. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird.

Wie viel Pflegegeld gibt es?

Im Jahr 2024 erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld in dieser Höhe (abhängig vom Pflegegrad): 

Pflegegrad Pflegegeld
1 Kein Pflegegeld
2 332 Euro
3 573 Euro
4 765 Euro
5 947 Euro

 

Pflegesachleistungen für Pflegedienste

Wenn Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, bezeichnet man die Kosten dafür als Pflegesachleistungen. So hoch sind die Pflegesachleistungen aktuell: 

Pflegegrad Pflegesachleistung
1 Keine Pflegesachleistung
2 761 Euro
3 1.432 Euro
4 1.778 Euro
5 2.200 Euro

 

Leistungen der Pflegeversicherung für ein Pflegeheim

Müssen Pflegebedürftige vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht werden, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss je nach Pflegegrad: 

Pflegegrad Zuschuss Pflegeheim
1 Keine Leistung
2 770 Euro
1.262 Euro
4 1.775 Euro
5 2.005 Euro

 

Die Kosten für das Pflegeheim werden von der Pflegeversicherung nicht komplett übernommen, es handelt sich lediglich um einen Zuschuss. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft (Nebenkosten) und die Mahlzeiten sowie Instandhaltungskosten, die Pflegeheime auf die Bewohner umlegen dürfen. 

Hohe Zuzahlungen für Pflegebedürftige 

Bewohner von Pflegeeinrichtungen müssen immer mehr Kosten selbst übernehmen. Das hat eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ergeben. Demnach sind die pflegebedingten Zuzahlungen in 2023 im Vergleich zu 2022 um mehr als 19 Prozent gestiegen. Durchschnittlich zahlen Pflegeheimbewohner insgesamt 2.267 Euro pro Monat selbst (874 Euro für die Pflege, 909 Euro für Unterkunft und Verpflegung + 484 Euro Investitionskosten). Nach Einschätzung des WIdO wird diese Belastung in den nächsten Jahren weiter steigen.

 

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, die die Pflegeversicherung übernimmt: 

  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige, die Zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro monatlich (1.500 Euro im Jahr). Dieser Anspruch gilt auch für den Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen eingesetzt werden, zum Beispiel für die Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder für Pflegedienste. 
  • Verhinderungspflege: Fällt ein pflegender Angehöriger wegen Urlaub oder Krankheit aus, bezahlt die Pflegeversicherung bis zu acht Wochen die Ersatzpflege (andere Pflegeperson oder ambulanter Pflegedienst). Insgesamt gibt es dafür maximal 1.612 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5. 
  • Kurzzeitpflege im Pflegeheim: Eine weitere Möglichkeit, wenn die private Pflegeperson ausfällt, ist die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim. Dafür übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für bis zu acht Wochen und bis zu 1.774 Euro pro Jahr in den Pflegegraden 2 bis 5. 
  • Pflegehilfsmittel: Für Verbrauchsprodukte wie Windeln oder Einmalhandschuhe bezahlt die Pflegekasse bis zu 40 Euro pro Monat. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder Lagerungshilfen können bei der Pflegekasse beantragt werden und werden nach bestimmten Kriterien erstattet oder leihweise zur Verfügung gestellt. 
  • Geld für Umbaumaßnahmen: Muss die Wohnung für die Pflege Zuhause umgebaut werden, bezahlt die Pflegeversicherung dafür bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Bei mehreren Pflegebedürftigen, die zusammenwohnen, bis zu 16.000 Euro.

Tipp: Weitere Infos rund um die Pflegeversicherung finden Sie im "Online-Ratgeber Pflege" des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gut zu wissen: Seit wann gibt es die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gibt es seit dem 1. Januar 1995. Sie ist ein Teil der Sozialversicherung und eine Pflichtversicherung in Deutschland. Nach der Einführung der Pflegeversicherung gab es mehrere Pflegereformen, im Zuge derer die Leistungen und die Pflegestufen angepasst wurden.

 

Pflegegrade 1 bis 5: Einstufung

Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird. Die Pflegegrade 1 bis 5 geben Auskunft, wie stark Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Dabei gilt: 

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Anschließend wird ein Gutachten durch einen Pflegegutachter erstellt und Sie erhalten einen Pflegrad-Bescheid. Nach diesem Pflegegrad bemessen sich dann die Leistungen, die Sie von der Pflegeversicherung erhalten. 

Tipp: Mehr Infos zum Thema Pflegegrade, Antragstellung und einen Pflegegradrechner finden Sie auf der Website pflege.de. 

Pflegeversicherung – Beitrag

Zum 1. Juli 2023 wurde der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Kinderlose und Familien mit einem Kind bezahlen dadurch mehr ein, Familien mit mindestens zwei Kindern werden entlastet. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 beträgt demnach (Arbeitnehmer-Anteil in Prozent des Bruttoeinkommens):  

  • Kinderlose: 2,3 Prozent (statt 1,875 Prozent) 
  • Eltern mit einem Kind: 1,7 Prozent (statt 1,525 Prozent)
  • Eltern mit zwei Kindern: 1,45 Prozent (statt 1,525 Prozent) 
  • Eltern mit drei Kindern: 1,2 Prozent
  • Eltern mit vier Kindern: 0,95 Prozent 
  • Eltern mit fünf und mehr Kindern: 0,7 Prozent 

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Kinderlose bezahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent (Kinderlosenzuschlag), an dem sich der Arbeitgeber jedoch nicht beteiligt. 

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner seit Juli 2023?

Auch für Rentner hat sich der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 erhöht:

  • Rentner ohne Kinder: 4 Prozent (statt 3,4 Prozent) 
  • Rentner mit einem Kind: 3,4 Prozent (statt 3,05 Prozent)
  • Rentner mit zwei Kindern: 3,15 Prozent
  • Rentner mit drei Kindern: 2,90 Prozent 
  • Rentner mit vier Kindern: 2,65 Prozent
  • Rentner mit fünf Kindern: 2,4 Prozent

Private Pflegeversicherung als wichtige Ergänzung

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt seit Jahren. Ende 2021 waren knapp fünf Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Damit hat sich die Zahl gegenüber der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. Laut Prognose des Statistischen Bundesamts könnte sich die Anzahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2055 um weitere 37 Prozent erhöhen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in den allermeisten Fällen nicht alle Kosten, die für die Pflege anfallen. Der Anteil, den Pflegebedürftige monatlich selbst aufbringen müssen, geht oft in die Tausende. Deshalb ist eine private Pflegeversicherung, die diese Lücke schließt, besonders wichtig.

Wichtige Vorteile einer privaten Pflegeversicherung sind zum Beispiel: 

  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 
  • Pflegegeld individuell vereinbar 
  • Sicherung der Lebensqualität 
  • Möglichkeit der Pflege Zuhause, solange es geht
  • Wichtige Assistance-Leistungen oft inklusive 
  • Günstige Einsteigertarife
  • Entlastung der Angehörigen   

Haben Sie Fragen zur privaten Pflegeversicherung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und vergleichen verschiedene Angebote kostenlos für Sie. Dabei haben sie immer Ihre individuelle Lebenssituation im Blick. Vereinbaren Sie gleich Ihr kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch. 

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