Die Wohngebäudeversicherung selbst ist in Deutschland seit 1994 nicht mehr verpflichtend, sodass jeder Hausbesitzer selbst entscheiden kann, ob und gegen welche Schäden er seine Immobilie versichern möchte.
Indirekte Gebäudeversicherungspflicht
Soll eine Immobilie allerdings von der Bank finanziert werden, so verpflichtet diese die Kreditnehmer in der Regel zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Der Grund für diese Forderung liegt darin begründet, dass die Immobilie die Sicherheit der Bank darstellt, sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden. Die Banken fordern meist zumindest eine Feuerversicherung. In der Regel wird aber eine komplette Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, welche nicht nur die Gefahr Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) beinhaltet, sondern auch gegen Leitungswasserschäden (Rohrbruch, Frost) und Sturm-/Hagelschäden schützt. Indirekt gibt es für Kreditnehmer also eine Pflicht zur Gebäudeversicherung durch den Kreditgeber.
Zusätzlich ist eine Versicherung gegen Elementarschäden ratsam. Sie sichert die Eigentümer von Immobilien gegen Erdbeben, Überschwemmungen, Schneedruck, Rückstau, Lawinen und Vulkanausbruch ab und bietet damit eine noch umfassendere Sicherheit.
In Anbetracht des Klimawandels und der weiter steigenden Anzahl an Naturkatastrophen macht eine Wohngebäudeversicherung mit zusätzlicher Absicherung gegen Elementarschäden für alle Immobilienbesitzer Sinn – egal ob die Immobilie privat oder geschäftlich genutzt wird.