Ja, bei vielen Rechtsschutzversicherungen gibt es Wartezeiten. Die Wartezeit ist der Zeitraum, der nach Abschluss der Versicherung verstreichen muss, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Idee dahinter ist, zu verhindern, dass Menschen eine Rechtsschutzversicherung abschließen, unmittelbar nachdem ein rechtliches Problem aufgetreten ist, und sofort Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Länge der Wartezeit kann je nach Art des Rechtsschutzes und je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Übliche Wartezeiten sind beispielsweise:
- Allgemeiner Rechtsschutz: Oft 3 Monate
- Verkehrsrechtsschutz: Manchmal gibt es hier keine Wartezeit.
- Mietrechtsschutz: Oft 3 Monate
- Arbeitsrechtsschutz: Oft 3 Monate
- Familien- und Erbrechtsschutz: Kann länger sein, z.B. 6 Monate
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen keine Wartezeit besteht. Zum Beispiel wenn es sich um eine Unfallversicherung handelt oder wenn ein Rechtsstreit aus einem unvorhergesehenen Ereignis resultiert, das nach Vertragsabschluss eintritt.