Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich stellt sie Kaution bei Strafsachen und trägt die Kosten für die anwaltliche Beratung bei einer friedlichen Einigung und für außergerichtliche Schlichtungsverfahren.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten unabhängig davon, ob Sie als Kläger oder Beklagter den Prozess gewinnen oder verlieren.
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