Privathaftpflichtversicherung: Wer ist mitversichert?
In Deutschland schützt die Privathaftpflichtversicherung vor finanziellen Schäden, die Sie als Privatperson unbeabsichtigt Dritten zufügen – etwa bei einem Missgeschick im Alltag. Für viele gehört sie zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Doch gerade Familien stellen sich oft die Frage: Sind Partner und Kinder automatisch mitversichert? Und wie sieht es bei volljährigen Kindern oder unverheirateten Paaren aus?
Single- oder Familientarif: Was ist der Unterschied?
Wer durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, hängt vom Vertrag und dem gewählten Tarif ab. Viele Versicherer unterscheiden zwischen Tarifen für Alleinstehende und sogenannten Familientarifen.
- Single-Tarife decken in der Regel nur den Versicherungsnehmer selbst ab.
- Familientarife bieten einen erweiterten Schutz – meist für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und gemeinsame Kinder.
Ein Familientarif ist also insbesondere dann sinnvoll, wenn mehrere Personen im Haushalt leben und gemeinsam abgesichert werden sollen.
Lebenspartnerschaften: Was gilt für unverheiratete Paare?
Nicht jeder Tarif schließt unverheiratete Partner automatisch mit ein.
- Einige Versicherer bieten umfassende Familientarife, bei denen auch unverheiratete Lebensgemeinschaften mitversichert sind – vorausgesetzt, beide wohnen im selben Haushalt.
- Andere Tarife setzen eine formelle Partnerschaft (z. B. Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) voraus.
Unser Tipp: Vertrag mit Berater prüfen
Kinder in der Privathaftpflicht: Was ist abgedeckt?
Minderjährige Kinder sind in Familientarifen in der Regel automatisch mitversichert.
Bei volljährigen Kindern hängt es davon ab, ob sie noch in der Ausbildung sind:
- Studierende, Auszubildende oder Schüler sind meist bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert – oft bis zum 25. Lebensjahr, teilweise sogar bis 27 oder 30.
- Beginnt ein Kind eine zweite Ausbildung oder lebt nicht mehr im selben Haushalt, endet die Mitversicherung häufig.
Wichtig: Die konkreten Altersgrenzen und Bedingungen variieren je nach Versicherer. Eine regelmäßige Überprüfung des Vertrags lohnt sich.
Deliktunfähigkeit: Schutz bei kleinen Kindern
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) gelten als deliktunfähig, d. h. sie können für verursachte Schäden rechtlich nicht haftbar gemacht werden. Auch Personen mit bestimmten geistigen Einschränkungen fallen unter diesen Begriff.
Ohne entsprechende Klausel greift die Haftpflichtversicherung bei solchen Fällen nicht – obwohl Dritte geschädigt wurden.
Empfehlung: Viele Tarife bieten eine sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel, mit der auch Schäden durch deliktunfähige Personen mitversichert sind. Diese sollte Bestandteil des Vertrags sein, besonders in Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Privathaftpflicht: Was gilt für Großeltern, Geschwister oder Mitbewohner?
Eltern, Schwiegereltern oder erwachsene Geschwister, die im selben Haushalt leben, sind in der Regel nicht automatisch mitversichert. Wer möchte, dass diese Personen ebenfalls über die Haftpflicht abgesichert sind, muss dies individuell beim Versicherer anfragen.
Für Wohngemeinschaften oder generationsübergreifende Haushalte kann unter Umständen eine separate Police sinnvoll sein.
Was kostet eine gute Privathaftpflichtversicherung?
Die Kosten hängen vom Anbieter, Leistungsumfang und gewählten Tarif ab:
- Single-Tarife: ab ca. 30–50 € jährlich
- Familientarife: ab ca. 60–90 € jährlich
Leistungsstarke Tarife mit Deliktunfähigkeitsklausel, hoher Deckungssumme (z. B. 50 Mio. € pauschal) und Auslandsschutz liegen bei rund 100–130 € im Jahr.
Wichtig: Der Leistungsumfang ist entscheidender als der reine Preis. Im Ernstfall kann eine gute Police vor erheblichen finanziellen Schäden schützen.
Regelmäßig prüfen – und den Tarif an Lebensverhältnisse anpassen
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein essenzieller Schutz im Alltag – besonders für Familien. Damit wirklich alle wichtigen Personen im Haushalt abgesichert sind, lohnt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag. Lebenssituationen ändern sich. Neue Partnerschaften, volljährige Kinder oder ein gemeinsamer Haushalt mit Angehörigen: All das sollte auch im Versicherungsschutz berücksichtigt werden.