In Deutschland bezieht sich die Privathaftpflichtversicherung auf Schäden, die Sie als Privatperson Dritten zufügen könnten. Ob Partner und Familie ebenfalls durch Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, hängt vom Vertrag und dem gewählten Tarif ab:
-
Single-Tarife vs. Familientarife: Viele Versicherungsgesellschaften bieten sowohl Single- als auch Familientarife an. Während Single-Tarife in der Regel nur den Versicherungsnehmer selbst abdecken, schließen Familientarife oft den Partner und die Kinder mit ein.
-
Lebenspartnerschaften: Bei nicht verheirateten Paaren oder Lebenspartnerschaften sollte überprüft werden, ob beide Partner in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Einige Tarife schließen Lebenspartner automatisch mit ein, bei anderen muss dies spezifisch vereinbart werden.
-
Kinder: In der Regel sind minderjährige Kinder in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert. Bei volljährigen, aber noch in Ausbildung befindlichen Kindern (z.B. Studenten) kann die Mitversicherung oft bis zu einem bestimmten Alter weiterlaufen. Es ist wichtig, die genauen Konditionen im Vertrag nachzulesen oder mit dem Versicherer zu klären.
-
Deliktunfähige Personen: Personen, die nicht für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden können (z.B. wegen ihres Alters oder geistigen Zustands), sind oft nicht standardmäßig in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Für sie kann jedoch in vielen Tarifen eine sogenannte "Deliktunfähigkeitsklausel" vereinbart werden.
-
Andere Familienmitglieder: Andere Familienmitglieder wie Eltern oder Geschwister, die im selben Haushalt leben, sind normalerweise nicht automatisch mitversichert. Hier wäre es notwendig, individuelle Regelungen mit dem Versicherer zu treffen.
Um sicherzustellen, dass Partner und Familie in Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag genau prüfen oder Rücksprache mit Ihrem Versicherungsvertreter halten.