Ein Wildschaden am Fahrzeug kann durch eine Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Wenn ein Fahrzeug mit einem Wildtier – in der Regel zählen dazu Haarwildarten wie Rehe, Füchse oder Wildschweine – kollidiert und dadurch Schäden entstehen, übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten. Und das ohne eine Hochstufung im nächsten Beitragsjahr!
Dabei ist es wichtig, den Wildunfall bei der Polizei zu melden und gegebenenfalls ein Beweisfoto vom Schaden und dem Tier zu machen. Einige Versicherungen setzen zudem voraus, dass das Tier ein Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes ist. Zusammenstöße mit Tieren wie Hunden oder Katzen sind also nicht immer abgedeckt, hier kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an.
Außerdem ist es empfehlenswert, den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung zu melden und gegebenenfalls eine Werkstatt aufzusuchen, um den Schaden begutachten zu lassen.