Ordentliche Kündigung:
Ihren KFZ-Versicherungsvertrag können Sie mit einem Monat Kündigungsfrist ordentlich zur Hauptfälligkeit auflösen - das ist in der Regel der 30. November.
Sonderkündigungsrecht:
Wird der Versicherungsbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das bis zu einem Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung gültig ist.
Im Schadenfall kann bis zu einem Monat nach Bearbeitungsende des Schadens gekündigt werden. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung haben Sie die freie Wahl zwischen den zahlreichen Versicherungen. Mit Abmeldung des alten Fahrzeugs erlischt der Versicherungsvertrag.
Die Kündigung Ihres Vertrages muss schriftlich erfolgen.
Vergleichen Sie in unserem Versicherungsvergleich die verschiedenen Tarife. So können Sie entscheiden, ob sich eine Kündigung Ihrer derzeitigen KFZ-Versicherung lohnt. Dann haben Sie die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.