Die Grüne Versicherungskarte („Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“) kann bei Auslandsfahrten mit dem KFZ mitgeführt werden, um den Schutz der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Auf der Grünen Karte sind alle wichtigen Daten für den Versicherungsschutz aufgelistet.
Ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht?
In einigen Ländern ist die Karte zwingend erforderlich. Dazu zählen etwa Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran und Irak, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, die Türkei und die Ukraine. Hier muss die Grüne Karte also unbedingt mitgeführt werden.
In Einzelfällen wird die die Grüne Versicherungskarte in Italien verlangt. Auch wenn es in EU-Ländern eigentlich keine Pflicht für das Dokument gibt, sollte die Karte bei Reisen nach Italien mitgenommen werden. Seit dem Brexit ist auch bei Reisen nach Großbritannien und Nordirland die Grüne Versicherungskarte empfohlen.
Wie kann man die Grüne Karte beantragen?
Die Grüne Versicherungskarte erhalten Versicherte nach Anfrage bei Ihrer KFZ Versicherung kostenlos. Früher wurde die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr tatsächlich auf grünem Papier gedruckt, woher auch der Name stammt. Seit dem 01.07.2020 kann die Grüne Versicherungskarte aber auch auf weißes Papier gedruckt werden. So müssen Sie nicht auf den postalischen Versand der Karte warten, sondern können diese direkt selbst ausdrucken.
Hinweis: Das Dokument wird nur in Papierform als Nachweis akzeptiert, eine digitale Kopie auf dem Smartphone wird in der Regel nicht anerkannt.
Wie lange ist die Grüne Karte gültig?
Die Gültigkeit der Grünen Versicherungskarte ist auf dem Dokument abgedruckt. Je nach Versicherung weicht die Gültigkeitsdauer ab, liegt aber meist zwischen zwei und fünf Jahren.
Gilt die KFZ-Haftpflichtversicherung mit der Grünen Karte in allen Ländern?
Die Haftpflichtversicherung des KFZ gilt grundsätzlich in allen Ländern die das Kennzeichen-Abkommen unterzeichnet haben.
Das sind:
• Alle EU-Staaten
• Andorra
• Island
• Kroatien
• Liechtenstein
• Monaco
• Norwegen
• San Marino
• Serbien
• Schweiz
Für Länder die das Kennzeichen-Abkommen nicht unterzeichnet haben kann der Versicherer die Haftpflicht ausschließen. Sollte dies der Fall sein, so ist das jeweilige Länderkürzel auf der Grünen Versicherungskarte durchgestrichen. Ist dies der Fall, muss für dieses Land vor Einreise eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.