Der Vermögensschaden ist juristisch klar zu trennen vom Sach- oder Personenschaden. Bei einem Vermögensschaden ist der geldwerte Nachteil einer Person die Folge des entstandenen Schadens.
Der Begriff des Vermögensschadens kann in den echten bzw. reinen Vermögensschaden und den unechten Vermögensschaden unterschieden werden.
Was bedeutet echter bzw. reiner Vermögensschaden?
Der echte Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn ein finanzieller Nachteil nicht aus einem Sach- oder Personenschaden resultiert. Stattdessen führen Fehler im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu einem rein finanziellen Schaden bei einem Dritten. Echte Vermögensschäden entstehen beispielsweise bei der Finanz- und Steuerberatung, bei falscher Rechtsberatung und beim Abschluss von wirtschaftlich bedeutsamen Verträgen.