Da ein Lkw wie jeder Pkw eine Haftpflichtversicherung benötigt, schließt eine Transportversicherung regelmäßig die Verkehrshaftung mit ein. Eine Verkehrshaftungsversicherung benötigen alle Unternehmen, die mit eigenen Lkw unterwegs sind. Folglich betrifft dies vorrangig Frachtführer, Kurierfahrer, Spediteure, Logistik-Dienstleister und Lagerhalter. Die Versicherung deckt unter anderem Schäden ab, die bei der Überführung fremder Güter entstehen.
Die Haftung des Frachtführers im internationalen Verkehr ist nicht nur durch das HGB sondern auch durch Sonderziehungsrechte und das CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) bestimmt und begrenzt.
Zur Verkehrshaftung gehört ferner die Güterschadenhaftpflichtversicherung. Der Spediteur ist verpflichtet, sich gegen die Schäden zu versichern, die in Verbindung mit einem Frachtvertrag seiner Verantwortung unterliegen.
Was ist die Handelswaren- bzw. Autoinhaltsversicherung?
Eine Handelswaren- bzw. Autoinhaltsversicherung sichert eigene Waren ab, die mit einem eigenen Fahrzeug transportiert werden. Ebenso sind eigene Güter versichert, die beispielsweise auf einer Messe oder Baustelle lagern.
Allgemein sind in dieser Versicherung folgende Bestandteile versichert:
- sämtliche Arbeitsmittel, z.B. Werkzeuge
- alle Materialien, die beruflich mitgeführt werden
- persönliche Habe des Fahrers