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Betriebliche Krankenversicherung: Abrechnung und Steuer

Überblick Berufshaftpflicht Selbstständige

Kurzer Überblick

  • Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein wertvolles Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung.
  • Als Sachbezug ist sie bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. 
  • Aufgepasst: Wird die Freigrenze überschritten (und sei es minimal), werden alle Sachleistungen steuerpflichtig.
Betriebliche Krankenversicherung Abrechnung Steuer

Betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) anbieten, gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

  • Barlohn: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zur bKV an den Arbeitnehmer, der auch Versicherungsnehmer ist. In diesem Fall handelt es sich um einen Barlohn, auf den Lohnsteuer gezahlt werden muss. 
  • Sachlohn (Sachbezug): Der Arbeitgeber schließt die bKV für seine Arbeitnehmer ab, ist Versicherungsnehmer und zahlt direkt die Beiträge an die Versicherung. Dann ist die bKV als Sachzuwendung bis zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. 

Gut zu wissen: Unterschied zwischen Barlohn und Sachlohn

Der Barlohn ist das Entgelt, das der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält. Dieses Entgelt wird noch heute als Barlohn bezeichnet, auch wenn es in den meisten Fällen nicht mehr bar ausgezahlt wird. Als Sachlohn (auch Sachbezug genannt) bezeichnete man früher die nicht-bare Bezahlung, zum Beispiel mit Naturalien. Heute ist der Sachlohn bzw. der Sachbezug eine Form von Benefits für Mitarbeiter, zum Beispiel Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine oder Jobticket, aber auch zusätzliche Leistungen wie die bKV.

Betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug

Als Sachbezug gilt die bKV, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Beiträge direkt an die Versicherung bezahlt. Wenn der Sachbezug insgesamt nicht mehr als 50 Euro pro Monat beträgt, ist er steuer- und sozialversicherungsfrei.

Aufgepasst: Wenn die Freigrenze von 50 Euro überschritten wird, wird der komplette Sachbezug steuerpflichtig, nicht nur der darüber hinausgehende Betrag. 

 

Ist die bKV für Arbeitgeber steuerfrei? 

Als Sachbezug ist die betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei. 

Ist die bKV für Arbeitnehmer steuerfrei?

Als Sachleistung ist die bKV für Arbeitnehmer steuerfrei. Wird die 50-Euro-Freigrenze überschritten, kommen verschiedene Steuermodelle in Frage, für die sich Arbeitgeber entscheiden können. 

Betriebliche Krankenversicherung versteuern

Wird die Freigrenze von 50 Euro überschritten oder die bKV wird als Barlohn bezahlt, können Arbeitgeber zwischen drei Modellen der Besteuerung wählen: 

  • Individuelle Besteuerung: Die bKV wird wie Barlohn behandelt und muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Besteuerungsart wird selten gewählt, weil sich durch die Steuermehrbelastung das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers verringert und die Vorteile der bKV für den Arbeitnehmer schwinden. 
  • Nettolohnversteuerung: Der Arbeitnehmer erhält eine Gehaltserhöhung in Höhe der bKV-Beiträge und aller zu berücksichtigenden Steuern und Abgaben, sodass am Ende das Nettogehalt unverändert bleibt. Somit trägt der Arbeitgeber alle Kosten, die im Rahmen der bKV anfallen. 
  • Pauschalversteuerung: Bei der pauschalen Besteuerung (nach § 37 b oder 40 EStG) schließt der Arbeitgeber für eine bestimmte Anzahl der Mitarbeiter einen Gruppentarif ab. Damit kann er alle Beiträge gesammelt als Betriebsausgabe geltend machen. Auf der Lohnabrechnung taucht die bKV nicht auf. Wollen Arbeitgeber die Pauschalversteuern als Steuermodell anwenden, benötigen sie dafür eine Freigabe durch das Finanzamt. 

Wichtig: Diese allgemeinen Angaben zu den Steuermodellen ersetzt keine Steuerberatung. Wenden Sie sich daher zu allen steuerlichen Fragen zur bKV immer an Ihren Steuerberater. 

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