Leistungen der privaten Krankenversicherung innerhalb der EU
Im europäischen Ausland gilt die private Krankenversicherung zeitlich unbefristet. Das heißt, auch wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land umziehen, gelten die gleichen Leistungen der PKV wie in Deutschland. Das Gleiche gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen, da diese Länder Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind.
Leistungen der privaten Krankenversicherung außerhalb der EU
Außerhalb der EU leistet die private Krankenversicherung in der Regel für mindestens einen Monat. Bei manchen Versicherern sind es auch mehrere Monate. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder Krankheit die Heimreise nicht antreten können, kann sich diese Frist auch verlängern. Bei einigen Versicherern können Sie für Auslandsaufenthalte individuelle Vereinbarungen treffen. Sprechen Sie dazu einfach Ihren Berater vor Ort an.
Als Ergänzung zur privaten Krankenversicherung kann für Reisen auch eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.
Wenn Sie auf Dauer in ein Land umziehen, das nicht in der EU oder dem EWR ist, endet Ihr Versicherungsvertrag in der Regel. Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer die Fortsetzung der PKV absprechen. Der Versicherer ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Ist der Krankenrücktransport durch die PKV abgedeckt?
Der Rücktransport in die Heimat ist in der privaten Krankenversicherung meistens abgedeckt, wenn er medizinisch notwendig und erforderlich ist. Hierbei kommt es auf die Formulierung im Versicherungsvertrag an. Manche Versicherer übernehmen den Rücktransport auch, wenn er nicht medizinisch notwendig, aber sinnvoll ist.
Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Berater, damit Sie frühzeitig über die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung Bescheid wissen.