Gilt die private Krankenversicherung auch im Ausland?
Prinzipiell ist die private Krankenversicherung auch im Ausland gültig. Was die Leistungen und die Dauer der Gültigkeit anbelangt, muss zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern unterschieden werden.
In Europa gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der festgelegten Leistungen vollumfänglich, auch bei längeren oder dauerhaften Aufenthalten. Weltweit sind Sie mindestens einen Monat geschützt, bei manchen Versicherern auch länger.
Leistungen der privaten Krankenversicherung innerhalb der EU
Im europäischen Ausland gilt die private Krankenversicherung zeitlich unbefristet. Das heißt, auch wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land umziehen, gelten die gleichen Leistungen Ihres Tarifs wie in Deutschland. Das gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen, da diese Länder Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind.
Leistungen der privaten Krankenversicherung außerhalb der EU
Außerhalb der EU leistet die private Krankenversicherung in der Regel für mindestens einen Monat. Bei manchen Versicherern sind es auch mehrere Monate. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder Krankheit die Heimreise nicht antreten können, kann sich diese Frist auch verlängern. Bei einigen Versicherern können Sie für Auslandsaufenthalte individuelle Vereinbarungen treffen. Sprechen Sie dazu einfach Ihren Berater vor Ort an.
Auslandskrankenversicherung auch für Privatversicherte sinnvoll
Auch wenn Sie mit einer privaten Krankenversicherung im Ausland gut abgesichert sind, kann eine Auslandskrankenversicherung als Ergänzung wichtig sein. Denn manche Leistungen sind auch im Vollschutz der privaten Krankenversicherung nicht enthalten. Zum Beispiel Rettungs- und Bergungskosten oder Betreuungskosten für Kinder.
Leistungen der privaten Krankenversicherung bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie in ein Land umziehen, das zur EU oder zum EWR gehört, dann gilt Ihre private Krankenversicherung weiterhin wie in Deutschland. Wenn Sie auf Dauer in ein Land umziehen, das nicht in der EU oder dem EWR ist, endet Ihr Versicherungsvertrag in der Regel. Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer die Fortsetzung der PKV absprechen. Der Versicherer ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Tipp: Wenn Sie Ihre PKV im Ausland nicht weiterführen wollen oder können, aber sich die Option zur Rückkehr in die private Krankenversicherung in Deutschland offen halten wollen, können Sie eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen.
Ist der Krankenrücktransport durch die PKV abgedeckt?
Der Rücktransport in die Heimat ist in der privaten Krankenversicherung meistens abgedeckt, wenn er medizinisch notwendig und erforderlich ist. Hierbei kommt es auf die Formulierung im Versicherungsvertrag an. Manche Versicherer übernehmen den Rücktransport auch, wenn er nicht medizinisch notwendig, aber sinnvoll ist.
Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, erkundigen Sie sich am besten frühzeitig über die Leistungen Ihres Tarifs im Ausland und ergänzen Sie ihn gegebenenfalls mit einer Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch.