Wenn ein Versicherter für eine Weile aus der privaten Krankenversicherung austreten will, es aber wahrscheinlich ist, dass der Versicherte zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die PKV zurückkehrt, kann die Anwartschaftversicherung eine gute Option sein.
Durch die Anwartschaftsversicherung wird der laufende Vertrag der privaten Krankenversicherung unterbrochen und eingefroren. Die Anwartschaft ist das Recht zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die PKV einzusteigen und dabei nicht als Neukunde behandelt zu werden.
Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft
Die kleine Anwartschaft friert den Gesundheitszustand des Versicherten ein. So ist es möglich zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren. Allerdings werden hier keine Altersrückstellungen gebildet. Bei Wiederaufnahme der privaten Krankenversicherung steigt also der Beitrag für die PKV an. Das macht die kleine Anwartschaft allerdings kostengünstig. Versicherer verlangen in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent des regulären Tarifs.
Die große Anwartschaft friert nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch das Alter des Versicherten ein. Dem PKV-Vertrag liegt also weiterhin das Alter des Versicherten bei Abschluss der privaten Krankenversicherung zugrunde. Bei der großen Anwartschaft werden Altersrückstellungen angespart, das ist aber auch mit größeren Kosten verbunden. Versicherer verlangen hierfür mindestens 20% des regulären Tarifs.
Anwartschaft private Krankenversicherung: Für wen sinnvoll?
Die PKV Anwartschaft ergibt Sinn, wenn die private Krankenversicherung wegen des vorübergehenden Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt, die Rückkehr in die PKV aber wahrscheinlich ist.
Besonders wer die große Anwartschaft abschließt sollte sich sicher sein, dass ein Wechsel zurück in die private Krankenversicherung erfolgt. Da die Anwartschaftsversicherung ausschließlich die Option der Rückkehr in die PKV absichert, wären die Beiträge bei einem Ausbleiben des Wechsels ohne Gegenleistung verpufft.