Das deutsche Kranken- und Pflegeversicherungssystem hat zunehmend mit Finanzlöchern in Milliardenhöhe zu kämpfen. Nicht nur die Beiträge zur Krankenversicherung steigen, auch die Pflegeversicherung wird zum 01. Januar 2023 teurer.
Grund dafür sind vor allem die durch Pflegereformen gestiegene Leistungsausgaben sowie eine enorm gestiegene Zahl an Leistungsempfänger in der privaten Pflegeversicherung von rund 169.000 im Jahr 2014 – vor den Pflegereformen – auf fast 292.000 im Jahr 2021.
Die gesetzlich veranlassten Pflegereformen wirken sich sowohl auf die Beiträge der Privatversicherten als auch die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung.
Auswirkungen ab 2023 für privat Versicherte (Pflegepflichtversicherung):
Deutlich mehr müssen Angestellte und Selbstständige in der PKV für die private Pflegepflichtversicherung zahlen. Hier steigen die durchschnittlichen Monatsbeiträge laut Angaben des PKV-Verbands ab 01.Januar 2023 um mehr als 40 Prozent von 74 Euro auf 104 Euro
Die private Pflegepflichtversicherung, die verbandseinheitlichen Kalkulationsvorgaben unterliegt, muss die gesetzlichen Veränderungen berücksichtigen, weshalb Beitragserhöhungen daher von allen PKV-Unternehmen in gleicher Größenordnung an ihre Kunden weitergegeben werden.
Auswirkungen ab 2023 für gesetzlich Versicherte (Soziale Pflegeversicherung):
Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 3,05 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Für kinderlose beträgt er 3,4 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – grundsätzlich zur Hälfte, also jeweils 1,525 Prozent.
Beispiel: Der gesetzlich Versicherte zahlt bei einem Durchschnittseinkommen von rund 3.595 Euro einen Pflege-Beitrag in der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 122 Euro.
Der Pflege-Beitrag bei Arbeitnehmern mit Einkünften bis zur Beitragsmessungsgrenze (4.987,50€ monatlich) liegt ab 2023 sogar bei 170 Euro.