Die gesetzliche Krankenversicherung leistet in allen EU-Staaten und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht: diese sind u.a. Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Norwegen, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Tunesien und Türkei.
Hier werden die Kosten entsprechend des Leistungsumfangs der ausländischen Krankenkasse übernommen. Gehen Beträge darüber hinaus, muss der Versicherungsnehmer diese selbst tragen.
In den übrigen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, z.B. in den außereuropäischen Reiseländern wie USA und Kanada, leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht. Die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.