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Krankenversicherung im Ausland: Wer zahlt was?

Kurzer Überblick

  • Damit Sie bei Auslandsaufenthalten ausreichend krankenversichert sind, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt in der EU und in einigen weiteren Ländern die Grundversorgung nach dem Standard des Reiselandes. 
  • Darüber hinausgehende Kosten sowie Kosten für den Rücktransport bezahlt die Krankenversicherung nicht. 
Krankenversicherung Ausland

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?

Die Grundversorgung übernehmen die Krankenkassen in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Nordirland. Darüber hinaus auch in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat. Dazu gehören zum Beispiel Tunesien, die Türkei und Marokko.  

Die Kosten werden dabei für medizinisch notwendige Behandlungen nach dem Standard im Reiseland übernommen. Kosten, die darüber hinausgehen, sowie Kosten für den Rücktransport nach Deutschland müssen Reisende selbst bezahlen. 

Sind Sie hingegen außerhalb der EU und in Ländern unterwegs, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Behandlungskosten. 

EHIC (European Health Insurance Card)

Für den Versicherungsschutz im europäischen Ausland benötigen Sie die EHIC, die Europäische Versicherungskarte. Diese müssen Sie allerdings nicht beantragen – sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte.

 

Braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der EU?

Innerhalb in der EU genießen Sie durch Ihre Krankenversicherung einen Basisschutz. Dieser umfasst medizinisch notwendige Behandlungen nach den Maßstäben des Reiselandes und nur in der Höhe, die in Deutschland üblich wäre. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen. Transportkosten nach Hause sowie Rettungs- und Bergungskosten bezahlt die Krankenversicherung generell nicht. Um diese Versorgungslücke zu schließen, sollten Sie auch innerhalb der EU eine Auslandskrankenversicherung abschließen. 

Ein Beispiel: Im Skiurlaub in der Schweiz stürzen Sie auf der Piste, müssen durch die Bergwacht geborgen und mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden. Dann bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung im Krankenhaus in dem Rahmen, die sie in Deutschland kosten würde. Da die Behandlungskosten in der Schweiz höher liegen, müssten Sie den Differenzbetrag selbst bezahlen. Dazu kämen noch die Kosten für Ihre Bergung, den Hubschrauberflug sowie die Transportkosten zu Ihrem Heimatort. 

Was bezahlt die Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für

  • ambulante und stationäre Behandlungen 
  • Hilfsmittel und Medikamente 
  • Rettungs-, Such- und Bergungskosten 
  • Krankenrücktransport ins Heimatland 

Je nach Tarif übernimmt eine Auslandskrankenversicherung auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen, die Gepäckrückholung oder stellt Serviceleistungen wie Dolmetscher oder psychologische Hilfe zur Verfügung. 

Tipp: Weitere Informationen rund um den Versicherungsschutz in verschiedenen Urlaubsländern inklusive Merkblätter zum Download finden Sie auf dieser Seite des GKV-Spitzenverbands.

 

Wie lange gilt eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung können Sie je nach Bedarf für kurze Urlaubsreisen oder Langzeitaufenthalte im Ausland abschließen. Es gibt verschiedene Tarife für Alleinreisende, Ehepaare und Familien. Für längere Reisen wie Weltreisen, Work & Travel oder Auslandssemester gibt es spezielle Langzeit-Tarife. Sie sind geeignet, wenn die Reise länger als acht bis zehn Wochen dauert. 

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