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      Anwartschaftsversicherung in der PKV: Wie sinnvoll ist sie?

      Kurzer Überblick Anwartschaftsversicherung private Krankenversicherung

      Kurzer Überblick

      • Eine Anwartschaftsversicherung in der PKV sichert Ihnen das Recht, später wieder in Ihre private Krankenversicherung zurückzukehren ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn der Vertrag vorübergehend pausiert – etwa bei Auslandsaufenthalt, Studium, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit.
      • Während der Anwartschaft besteht kein aktiver Versicherungsschutz, das heißt medizinische Leistungen werden nicht erstattet. Sie sichert nur die Option auf eine spätere Rückkehr in den ursprünglichen PKV-Tarif.
      • Bei der kleinen Anwartschaft bleibt lediglich der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses „eingefroren“, Alterungsrückstellungen werden jedoch nicht weitergeführt. Die Kosten liegen meist bei etwa 5 % des ursprünglichen PKV-Beitrags (z. B. ca. 10–30 € monatlich bei 500 € PKV-Beitrag).
      • Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter und bereits gebildete Alterungsrückstellungen, wodurch der Beitrag nach der Rückkehr meist deutlich niedriger bleibt. Die Kosten liegen häufig bei etwa 20–60 % des ursprünglichen Beitrags (z. B. ab etwa 120 € monatlich bei 500 € PKV-Beitrag).
      • Eine Anwartschaft ist besonders sinnvoll, wenn Sie nur vorübergehend nicht privat versichert sein können, aber später in Ihren PKV-Tarif zurückkehren möchten – z. B. als Beamtenanwärter, Studierende, Personen mit Auslandsaufenthalt oder Soldaten mit Heilfürsorge.
      Anwartschaft private Krankenversicherung

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist eine Anwartschaftsversicherung in der PKV?

      Eine Anwartschaft bzw. Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen das Recht, später wieder in eine privaten Krankenversicherung (PKV) einzutreten, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Sie wird häufig genutzt, wenn der PKV-Vertrag vorübergehend pausiert – zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt, während der Elternzeit, bei Arbeitslosigkeit oder während eines Studiums.

      Mit der Anwartschaftsversicherung können Sie also nach einem bestimmten Zeitraum in die PKV zurückkehren und Ihre Versicherung unverändert fortführen. Der laufende PKV-Vertrag wird dabei unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen.

      Was ist eine kleine Anwartschaft?

      Eine kleine Anwartschaft ist eine spezielle Vereinbarung in der PKV, mit der Sie sich das Recht sichern, später wieder in Ihren ursprünglichen PKV-Tarif zurückzukehren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Während der Zeit der Anwartschaft ruht der eigentliche Versicherungsschutz – medizinische Leistungen werden also nicht übernommen. Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses bleibt jedoch „eingefroren“.

      Das bedeutet: Selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand später verschlechtert, können Sie wieder in Ihren alten Tarif wechseln, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgrund neuer Erkrankungen zu erhalten. Alterungsrückstellungen werden bei der kleinen Anwartschaft allerdings nicht weiter aufgebaut oder gesichert.

      Was ist eine große Anwartschaft?

      Eine große Anwartschaft sichert Ihnen das Recht, später wieder in Ihren ursprünglichen PKV-Tarif zurückzukehren – und bewahrt dabei zusätzlich wichtige Beitragsvorteile. Während der Anwartschaft besteht kein aktiver Versicherungsschutz, medizinische Leistungen werden also nicht erstattet.

      Im Unterschied zur kleinen Anwartschaft bleibt jedoch das ursprüngliche Eintrittsalter für die spätere Beitragsberechnung erhalten und die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen werden berücksichtigt. Dadurch fällt der Beitrag nach der Rückkehr in die Versicherung in der Regel deutlich niedriger aus, als wenn der Vertrag neu abgeschlossen würde.

      Gut zu wissen: Versicherungsschutz & Anwartschaftsversicherung

      Mit einer Anwartschaftsversicherung erhalten Sie keinerlei Versicherungsschutz. Sie sichert lediglich die Option zur Rückkehr in die private Krankenversicherung ab. Sie müssen sich daher in der Zwischenzeit gesetzlich oder anderweitig (zum Beispiel im Ausland) krankenversichern. 

      Damit der Versicherungsschutz für die PKV wieder aktiviert wird, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dafür haben Sie zwei Monate Zeit, nachdem der Grund für die Anwartschaft weggefallen ist. Sobald Ihre Situation endet, wegen der Sie die Anwartschaft abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb dieser Frist die Rückkehr in den ursprünglichen Versicherungsschutz beantragen. 

       

      Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

      Eine PKV Anwartschaft ist immer dann sinnvoll, wenn Sie für einen begrenzten Zeitraum aus der privaten Krankenversicherung heraus wollen, aber später Ihren Vertrag fortführen möchten.

      Gründe für eine Anwartschaftsversicherung: 

      • Personen, die vorübergehend nicht PKV-versichert sein können oder wollen. Z.B. wegen Studium, Auslandsaufenthalt oder Wehrdienst Wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum ins Ausland gehen, müssen Sie in der Regel eine ausländische Krankenversicherung abschließen. Wissen Sie bereits, dass Sie wieder nach Deutschland zurückkehren und sich dann wieder privat versichern wollen, sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. 
      • Beamtenanwärter und Referendare, die später Beihilfeberechtigte werden und dann eine private Krankenversicherung benötigen.
      • Beamte mit freier Heilfürsorge: Wenn Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, zum Beispiel als Polizistin, Soldatin oder Feuerwehrmann, müssen Sie sich erst im Ruhestand selbst versichern und erhalten Beihilfe. Dann kann es sinnvoll sein, in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, damit Sie sich im Alter zu günstigen Bedingungen privat versichern können. 
      • Studierende: Außerdem kann eine Anwartschaft eine Überlegung wert sein, wenn Sie während Ihres Studiums privat versichert waren, jedoch danach (vorübergehend) unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und sich daher gesetzlich versichern müssen. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf Dauer mit Ihrem Einkommen darüber liegen werden und sich privat krankenversichern möchten, kann die Anwartschaft eine Möglichkeit sein, sich einen guten PKV-Tarif zu sichern.
      • Kinder von privat Versicherten, die zunächst über die Familienversicherung in der GKV abgesichert sind und später die Option auf eine PKV ohne Gesundheitsprüfung haben möchten.

      Wie viel kostet eine Anwartschaftsversicherung?

      Häufig orientiert sich der Beitrag prozentual am ursprünglichen PKV-Beitrag. Als grobe Faustregel gilt: Anwartschaften kosten meist zwischen etwa 5 % und 60 % des ursprünglichen Monatsbeitrags, je nach Variante und Versicherer. Die Kosten einer Anwartschaftsversicherung sind dabei deutlich niedriger als bei einer regulären PKV, da während dieser Zeit kein aktiver Versicherungsschutz besteht.

      Wie hoch der Beitrag letztlich ausfällt, hängt vor allem vom:

      • bisherigen PKV-Tarif,
      • dem Alter der versicherten Person beim Abschluss,
      • vom Umfang der gesicherten Rechte,
      • von der Dauer der Anwartschaft und
      • vom Versicherer ab.

      Zur Orientierung ein Beispiel: Liegt der ursprüngliche PKV-Beitrag bei 500 Euro im Monat, kann eine Anwartschaft je nach Ausgestaltung ungefähr bei 10 Euro monatlich starten. Die genaue Beitragshöhe variiert jedoch stark, weil jeder Versicherer eigene Tarife und Berechnungsgrundlagen verwendet. Entscheidend sind daher immer der ursprüngliche Versicherungsbeitrag und die individuellen Vertragsbedingungen.

      Was kostet eine kleine Anwartschaft?

      Eine kleine Anwartschaft ist vergleichsweise günstig, da sie nur das Rückkehrrecht in den ursprünglichen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung sichert. In der Praxis liegen die Beiträge häufig bei etwa 5 Prozent des ursprünglichen PKV-Beitrags. Bei einem bisherigen Monatsbeitrag von beispielsweise 500 Euro entspricht das meist rund 10 bis 30 Euro pro Monat. 

      Was kostet eine große Anwartschaft?

      Eine große Anwartschaft ist deutlich teurer als die kleine Variante, da neben dem Rückkehrrecht ohne Gesundheitsprüfung auch das ursprüngliche Eintrittsalter und die Alterungsrückstellungen berücksichtigt werden. In der Praxis liegen die Beiträge häufig bei etwa 20 bis 60 Prozent des ursprünglichen PKV-Beitrags. Hat jemand beispielsweise zuvor 500 Euro monatlich für seine private Krankenversicherung gezahlt, kann eine große Anwartschaft ca. 120 Euro und mehr pro Monat kosten. 

      Was sollte man bei einer Anwartschaftsversicherung beachten?

      Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie eine Anwartschaft abschließen wollen: 

      • Besonders, wenn Sie eine große Anwartschaft abschließen, sollten Sie sicher sein, dass Sie zurück in die private Krankenversicherung wechseln. Da die Anwartschaftsversicherung ausschließlich die Option der Rückkehr in die PKV absichert, wären Ihre Beiträge anderenfalls verloren.  
      • Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherungen oder bei uns über die Bedingungen einer Anwartschaft. Bei manchen Versicherern gelten Fristen für die Inanspruchnahme und für die Weiterführung. 
      • Melden Sie sich bei Ihrer Versicherung, sobald Sie wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren wollen. In der Regel müssen Sie innerhalb von zwei Monaten zurückkehren, nachdem der Grund für die Pause weggefallen ist.

       

      Kann ich meine kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaft umwandeln?

      Eine kleine Anwartschaft kann in vielen Fällen in eine große Anwartschaft umgewandelt werden. Ob das möglich ist, hängt jedoch von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab. Häufig verlangen Versicherungen für die Umstellung eine erneute Gesundheitsprüfung, da mit der großen Anwartschaft zusätzliche Vorteile wie der Erhalt des ursprünglichen Eintrittsalters und der Alterungsrückstellungen verbunden sind.

      Wenn Sie eine Umwandlung planen, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer oder mit einem Berater sprechen, da Fristen oder besondere Voraussetzungen gelten können.

      Kann man eine Anwartschaftsversicherung wechseln?

      Ein direkter Wechsel einer Anwartschaftsversicherung zu einem anderen Versicherer ist in der Regel nicht möglich. Eine Anwartschaft ist immer an den ursprünglichen Versicherungsvertrag und den jeweiligen Tarif gebunden. Sie sichert lediglich das Recht, später wieder in genau diesen Tarif zurückzukehren.

      Wer die Anwartschaft beenden und zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, muss normalerweise einen neuen Vertrag abschließen. Dabei gelten dann wieder die üblichen Voraussetzungen wie Gesundheitsprüfung, aktuelles Eintrittsalter und neue Tarifbedingungen. Die Vorteile der bisherigen Anwartschaft – etwa der gesicherte Gesundheitszustand oder Alterungsrückstellungen – gehen in diesem Fall verloren.

      Wann endet die Anwartschaftsversicherung?

      Eine Anwartschaftsversicherung endet in der Regel, wenn der zugrunde liegende PKV-Vertrag wieder aktiviert oder die Anwartschaft gekündigt wird. Typischerweise geschieht das, wenn die versicherte Person nach einer Übergangsphase – etwa nach einem Auslandsaufenthalt, Studium, Elternzeit oder einer Tätigkeit im Ausland – wieder in die private Krankenversicherung zurückkehrt.

      Außerdem kann die Anwartschaft enden, wenn der Versicherte den Vertrag selbst kündigt, die Beiträge nicht mehr gezahlt werden oder die vereinbarte Anwartschaftszeit abläuft. Bei einer Reaktivierung der Versicherung wird der ursprüngliche Tarif wieder aufgenommen, entsprechend den Bedingungen der kleinen oder großen Anwartschaft.

      Haben Sie Fragen rund um die private Krankenversicherung? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne unverbindlich weiter. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch.

       

      FAQ: Anwartschaftsversicherung

      Eine große Anwartschaft kann für Polizisten sinnvoll sein, wenn sie während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge haben und später wieder in die PKV wechseln möchten. Während der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die medizinische Versorgung vollständig, sodass keine eigene Krankenversicherung nötig ist. Mit einer großen Anwartschaft sichern sich Polizisten jedoch schon früh ihr Eintrittsalter und ihren Gesundheitszustand für den späteren PKV-Beitritt – meist nach dem Ende der Heilfürsorge, etwa im Ruhestand.

      Das kann sich finanziell lohnen, weil der Beitrag später deutlich günstiger ausfallen kann, als wenn die PKV erst im höheren Alter neu abgeschlossen wird. Besonders sinnvoll ist die große Anwartschaft daher für Polizisten, die planen, langfristig in der PKV zu bleiben und ihren Beitrag im Alter möglichst stabil halten möchten.

      Die große Anwartschaft für Polizisten kostet meist ab etwa 30 Euro pro Monat, kann aber je nach Versicherer, Alter und späterem Tarif auch höher liegen.

      Der genaue Beitrag hängt vor allem von mehreren Faktoren ab:

      • Eintrittsalter: Je jünger der Polizist beim Abschluss ist, desto günstiger ist der Beitrag.
      • Geplanter PKV-Tarif nach der Heilfürsorge: Je umfangreicher der spätere Versicherungsschutz, desto höher kann auch der Beitrag der Anwartschaft sein.
      • Beihilfesatz im Ruhestand: In vielen Fällen werden später etwa 70 % der Kosten durch Beihilfe gedeckt, sodass nur rund 30 % über die PKV abgesichert werden müssen.
      • Gesundheitszustand und Versicherer: Je nach Anbieter können Beiträge leicht variieren.

      Ein Beispiel aus der Praxis: Eine 22-jährige Polizeibeamtin nach der Ausbildung zahlt für eine große Anwartschaft etwa 37 Euro monatlich (Beispiel DBV-Tarif).

      Kurz gesagt: Für Polizisten liegt der Beitrag für eine große Anwartschaft häufig zwischen etwa 30 und 50 Euro im Monat, je nach persönlicher Situation und Anbieter.

      Welche Variante besser ist, hängt vor allem davon ab, wie lange die Anwartschaft bestehen soll und welche Vorteile später wichtig sind.

      Eine kleine Anwartschaft eignet sich vor allem für kürzere Übergangsphasen, etwa bei einem Auslandsaufenthalt, Studium oder einer vorübergehenden Versicherung in der GKV. Sie sichert den aktuellen Gesundheitszustand, sodass Sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurückkehren können. Dafür ist sie vergleichsweise günstig.

      Eine große Anwartschaft lohnt sich eher bei längeren Zeiträumen. Sie sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter und berücksichtigt die Alterungsrückstellungen. Dadurch kann der Beitrag bei einer späteren Rückkehr in die PKV deutlich niedriger sein als bei einem Neuabschluss.

      Fazit: Für kurze Unterbrechungen reicht meist die kleine Anwartschaft, während die große Anwartschaft langfristig mehr Beitragsvorteile sichern kann.

      In der Regel kann eine private Krankenversicherung eine Anwartschaftsversicherung nicht einseitig kündigen, solange der Vertrag ordnungsgemäß geführt wird. Das bedeutet: Wenn Sie die vereinbarten Beiträge zahlen und die Vertragsbedingungen einhalten, bleibt die Anwartschaft bestehen.

      Eine Kündigung durch den Versicherer ist meist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn Beiträge dauerhaft nicht gezahlt werden oder vertragliche Pflichten verletzt werden. Ansonsten bleibt die Anwartschaft bestehen, bis Sie sie selbst kündigen oder der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder aktiviert wird.

      Ja, eine Anwartschaftsversicherung kann abgelehnt werden. Das kommt vor allem dann vor, wenn der Antragsteller nicht zuvor bei dem Versicherer versichert war oder kein Anspruch auf einen späteren Tarif besteht. Da eine Anwartschaft in der Regel an einen bestehenden oder früheren PKV-Vertrag gekoppelt ist, bieten Versicherer sie meist nur für eigene Kunden an.

      Außerdem kann der Antrag abgelehnt werden, wenn Gesundheitsangaben fehlen oder nicht korrekt gemacht werden, sofern eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Auch wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden – etwa beim Wechsel von der PKV in die GKV oder bei Beginn eines Auslandsaufenthalts – kann ein Versicherer die Anwartschaft verweigern.

      Eine Anwartschaft auf die private Pflegeversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie vorübergehend nicht privat pflegeversichert sind, sich aber die Möglichkeit offenhalten möchten, später wieder in Ihren ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Sie sichert in der Regel das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand, sodass bei einer späteren Rückkehr keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und keine höheren Beiträge aufgrund eines späteren Einstiegs entstehen.

      Das kann sich besonders lohnen, wenn Sie nur vorübergehend in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, etwa während einer Phase der Arbeitslosigkeit, eines Studiums, eines längeren Auslandsaufenthalts oder bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Ohne Anwartschaft müssten Sie beim erneuten Eintritt in die private Pflegeversicherung einen neuen Vertrag zum dann aktuellen Alter und Gesundheitszustand abschließen.

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