Aufgrund der notwendigen Gesundheitsprüfung der versicherten Person, erfolgt die Risikoeinschätzung durch das Versicherungsunternehmen. Sollte hierbei ein erhöhtes Risiko festgestellt werden, so hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, einen Risikozuschlag für die Risikolebensversicherung einzufordern. Das heißt, der zu zahlende Beitrag wird um den vereinbarten Risikozuschlag erhöht.