Freie Krankenhauswahl als Kassenpatient
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, verfügen Sie mittlerweile auch über das Recht zur freien Krankenhauswahl. Dabei gelten diese Voraussetzungen:
- Das Krankenhaus muss für die Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen sein.
- Das Krankenhaus muss die medizinischen Anforderungen, die für die jeweilige Behandlung notwendig sind, erfüllen.
Vorteile der freien Krankenhauswahl
Durch die freie Krankenhauswahl haben Sie die Möglichkeit, für einen stationären Aufenthalt auch ein Krankenhaus zu wählen, das weiter von Ihrem Wohnort entfernt ist. Zum Beispiel, weil Sie dort im Krankenhaus sein wollen, wo Ihre Angehörigen leben.
Darüber hinaus gibt es Krankenhäuser, die für bestimmte Bereiche einen besonders guten Ruf haben. Steht bei Ihnen eine Behandlung in einem speziellen Bereich an, können Sie ein Krankenhaus wählen, das dafür spezialisiert ist.
Muss man die Krankenhauswahl mit der Krankenkasse abstimmen?
Generell müssen Sie nicht mit Ihrer Krankenkasse abstimmen, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen. Wenn Sie sich allerdings in einem anderen Bundesland behandeln lassen wollen, sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenversicherung klären, ob die Kosten übernommen werden. Diese Regel gilt natürlich nicht, wenn es sich um einen Notfall handelt.
Werden Sie von Ihrem Arzt in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser überwiesen und Sie wählen ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus, kann die Krankenkasse einen Ausgleich der Mehrkosten verlangen.
In 2 Minuten zur passenden Krankenversicherung
Finden Sie in kürzester Zeit heraus, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besser zu Ihnen passt. Unser Schnellrechner basiert auf wenigen Angaben und liefert sofort ein klares Ergebnis – schnell, unverbindlich und kostenlos.
Gesetzlich oder Privat:
Welche Krankenversicherung passt zu dir?
Bist du angestellt oder selbstständig?
Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.
Verdienst du über 73.800 € im Jahr?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?
Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.
Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend
Da dein Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
2025 zahlen privat Versicherte durchschnittlich 623 € pro Monat (PKV-Verband), während gesetzlich Versicherte mit Durchschnittseinkommen bis zu 943 € zahlen (Zielke-Studie 2025). Im Jahr 2024 wechselten mehr Menschen in die PKV als zurück zur GKV. Ein Wechsel kann bis zu 3.840 € Ersparnis pro Jahr bringen!
Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags, maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen
Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.
Während in der GKV Beiträge von bis zu 1.174 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige bei nur 623 €. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 6.000 € Ersparnis im Jahr.
Krankenhauszusatzversicherung: Mehr Leistung und Freiheit
Als gesetzlich Versicherter haben Sie zwar die Wahl, in welches Krankenhaus Sie für eine Behandlung gehen, allerdings endet die Freiheit dann schon. So können Sie zum Beispiel nicht wählen, welcher Arzt Sie behandelt oder in welchem Zimmer Sie untergebracht werden. Für die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus empfiehlt sich eine Krankenhauszusatzversicherung. Damit werden Sie im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt.
Zu den wichtigsten Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung gehören Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.