Was geschieht, wenn Sie die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer abgesichert haben, aber im Krankenhaus nur die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer möglich ist?
Wenn Sie in Ihrer Krankenhaus-Zusatzversicherung die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer abgesichert haben, aber nur in einem 2-Bett-Zimmer untergebracht werden können, erhalten Sie für jeden Tag der Unterbringung ein „Ersatz-Krankenhaustagegeld“ in einer in den Versicherungsbedingungen fest definierten Höhe. Diese Ersatzleistung ist abhängig von der Gesellschaft und vom gewählten Tarif.