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      Wildschaden am Auto: So schützt die Kaskoversicherung

      Wildschaden am Auto absichern

      Kurzer Überblick

      • Für direkte Wildschäden (Zusammenstoß mit Tieren) ist eine Teilkaskoversicherung ausreichend.

      • Für Schäden durch Ausweichmanöver oder andere unfallbedingte Folgen wird eine Vollkaskoversicherung benötigt.

      • Prüfen Sie die genauen Bedingungen und Leistungen Ihres KFZ-Tarifs, insbesondere im Hinblick auf die Deckung von Tieren aller Art und grober Fahrlässigkeit.

         

      Kfz-Versicherung Wildschaden

      Ratgeber-Inhalt

      Für Wildschäden an einem Fahrzeug sind unterschiedliche Versicherungen relevant, abhängig von der Art des Schadens:

      Welchen Wildschaden deckt die Teilkaskoversicherung

      • Kollisionen mit Haarwild sind durch die Teilkaskoversicherung abgesichert; dies umfasst unter anderem Rehe und Wildschweine und ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Tarif kann der Schutz auch auf Unfälle mit Tieren aller Art ausgeweitet werden, beispielsweise auf Haustiere oder Vögel.
      • Darüber hinaus sind Schäden durch Tierbisse, wie beispielsweise durch Marder, mitversichert – häufig inklusive Folgeschäden bis zu einer festgelegten Höchstsumme, zum Beispiel bis zu 10.000 EUR.

       

      Welchen Wildschaden deckt die Vollkaskoversicherung

      • Schäden infolge von Ausweichmanövern**: Kommt es zu einem Unfall, weil einem Tier ausgewichen wurde, leistet in der Regel die Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko bietet hierfür keinen Versicherungsschutz.
      • Zusätzliche Absicherung: Die Vollkaskoversicherung umfasst darüber hinaus Schäden durch Eigenverschulden, Vandalismus sowie durch unbekannte Dritte, etwa im Fall von Fahrerflucht.

      Wichtige Hinweise bei der Absicherung von Wildschäden

      1. Erweiterte Deckung prüfen: Es ist ratsam, Tarife zu wählen, die Zusammenstöße mit Tieren aller Art abdecken und nicht nur Haarwild. Dies schützt umfassender vor Schäden durch Haustiere oder andere Tiere.
      2. Grobe Fahrlässigkeit: Achten Sie darauf, dass grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko mitversichert ist. Ohne diese Klausel könnten Leistungskürzungen erfolgen, z. B. bei einer Kollision durch ein fahrlässiges Verhalten wie das Überfahren einer roten Ampel.
      3. Selbstbeteiligung: Einige Versicherer verzichten bei reinen Reparaturen von Glasschäden (ohne Scheibenaustausch) auf die Selbstbeteiligung.

       

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