Leistungen zur häuslichen Pflege aus der gesetzlichen Pflegeversicherung konnten Pflegebedürftige in Deutschland erstmals am 1. April 1995 in Anspruch nehmen. Seit 1. Juli 1996 können auch pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen.
Nach der Einführung der Pflegeversicherungen folgten diverse Pflegereformen. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen wurden neben körperlichen Beeinträchtigungen auch auf geistige Beeinträchtigungen erweitert, das Pflegegeld wurde erhöht und die Pflegestufen angepasst.
Mit der Pflegereform 2016 sollten Menschen mit Demenz ein besserer Zugang zur Pflege ermöglicht werden. Vor allem die Selbstständigkeit soll bei der jetzigen Einstufung den Ausschlag geben. Dabei sind 2017 die bisherigen Pflegestufen in die Pflegegrade umgewandelt worden, der Pflegegrad 1 kam neu hinzu. Die Leistungen sollen Versicherten, die in geringem Maße körperlich eingeschränkt sind, dabei helfen, möglichst lange zuhause zu wohnen.