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Ist die Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?

Kfz-Versicherung Steuer

Ein Teil der KFZ-Versicherungsbeiträge kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um die Beiträge zur KFZ-Haftpflichtversicherung, die, je nach Nutzung des KFZ, als Sonderausgaben oder Werbungskosten betrachtet werden.

KFZ Haftpflicht absetzen bei 100% privater Nutzung:

Nutzt man sein Auto nur privat, kann man die Kosten der Haftpflichtversicherung voll unter Sonderausgaben geltend machen.

KFZ-Versicherung absetzen bei beruflicher Nutzung:

Wird das Auto für rein berufliche Zwecke genutzt, so kann der Beitrag als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. In welcher Höhe das möglich ist, hängt auch von anderen Faktoren, wie der genutzten Entfernungspauschale oder anderen steuerlichen Vorteilen ab.

Steuererklärung KFZ-Versicherung bei privater und beruflicher Nutzung:

Wird das Auto sowohl privat, als auch beruflich genutzt, so müssen die die Kosten unter den Sonderausgaben (private Nutzung) und den Werbungskosten (berufliche Nutzung) aufgeteilt werden.

Die bezahlten Beiträge zur Teilkasko und Vollkaskoversicherung können dagegen nicht abgesetzt werden. Da es sich hier um eine Sachversicherung und nicht um die Absicherung für persönliche Lebensrisiken handelt, sind Teil- und Vollkasko steuerlich nicht absetzbar.

Wo wird die KFZ-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung eingetragen?

Wenn man die KFZ-Haftpflicht in der Steuererklärung geltend machen will, so ist dies in den Sonderausgaben unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 50 („Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen“) möglich.

Sofern das KFZ beruflich genutzt wird, so werden die Kosten der Haftpflichtversicherung unter „Weitere Werbungskosten“ in Zeile 45 der Anlage N angegeben.

Hinweis: Die Vorsorgeaufwendungen sind bei Angestellten auf einem Höchstbetrag von 1.900€ begrenzt. Da Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls zu diesen Aufwendungen zählen ist dieser Maximalbetrag meist schon ausgeschöpft.

Durch das zusätzliche Eintragen der KFZ-Versicherung in der Steuererklärung entsteht also meist keine weitere Steuerersparnis.

Selbständige: Auch die Kaskoversicherung ist steuerlich absetzbar

Nutzen Selbstständige einen Dienstwagen oder ein Fahrzeug, das zum Betriebsvermögen gehört, fallen alle Prämien zur KFZ-Versicherung (auch Teil- und Vollkasko) unter Betriebsausgaben und sind somit voll absetzbar.

 

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