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Was kostet eine Beerdigung?

Zusammenfassung

Kurzer Überblick

  • Beerdigungskosten variieren stark je nach Art und Umfang der Bestattung sowie persönlichen Wünschen.
  • Durchschnittlich betragen die Bestattungskosten in Deutschland 13.000 Euro.
  • Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie Ihre Angehörigen vor hohen Bestattungskosten schützen.
Beerdigungskosten

Was kostet eine Beerdigung?

Wie hoch die Kosten für eine Beerdigung sind, hängt allgemein von diesen Faktoren ab: 

  • Bestattungsart: Erd-, Feuer, Baum- oder Seebestattung 
  • Bestattungsinstitut: Kosten für Überführung, Sarg oder Urne, Aufbewahrung und Organisation
  • Friedhof: Grabkosten, Gebühren für die Beisetzung 
  • Umfang der Trauerfeier: Kosten für Kirche, Trauerredner, Verköstigung der Trauergäste, Blumenschmuck, Traueranzeige
  • Grabpflege: Fortlaufende Kosten für die Grabpflege

Gut zu wissen: Die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung in Deutschland belaufen sich auf 13.000 Euro (Quelle: Statista 2024). 

 

Erdbestattung

Mit der Erdbestattung ist die Bestattung in einem Sarg in der Erde gemeint.

Kostenart Kosten 
Dienstleistung Bestatter 3.300 bis 6.300 Euro
Sarg 1.250 bis 2.400 Euro
Friedhofsgebühren 1.300 bis 5.200 Euro
Fremdleistungen (Grabstein, Trauerfeier, Blumen etc.) 810 bis 7.800 Euro
Gesamtkosten 6.660 bis 21.700 Euro

 

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in ein Krematorium überführt und in einem Sarg eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel die Friedhofsbestattung, Seebestattung oder die Baumbestattung. 

Kostenart Kosten
Dienstleistung Bestatter 3.200 bis 6.000 Euro
Sarg 700 bis 1.500 Euro
Urne 100 bis 500 Euro
Friedhofsgebühren 650 bis 4.000 Euro
Fremdleistungen (Trauerfeier, Blumen etc.) 810 bis 7.800 Euro
Gesamtkosten 5.460 bis 19.800 Euro

 

Baumbestattung

Die Baumbestattung ist eine Möglichkeit der Feuerbestattung. Dabei wird die Urne unter einem Baum beigesetzt, meist in einem Bestattungswald. Aber auch die Baumbestattung im eigenen Garten ist möglich. Dazu wird die Asche des Verstorbenen mit einer speziellen Vitalerde gemischt und ein junger Baum darin gepflanzt. Nach einiger Zeit in der Baumschule kann der sogenannte Erinnerungsbaum an die Angehörigen übergeben und im eigenen Garten eingepflanzt werden. 

Kostenart Kosten
Dienstleistung Bestatter 3.200 bis 6.000 Euro
Sarg 700 bis 1.500 Euro
Urne 100 bis 500 Euro
Bestattungswald (Grabplatz, Baum, Gebühren) 590 bis 6.350 Euro
Gesamtkosten 4.590 bis 14.350 Euro

 

Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird die Urne an einer ausgewiesenen Stelle von einem Boot aus dem Meer übergeben. In Deutschland sind Seebestattungen auf Antrag in Nord- und Ostsee möglich.

Kostenart Kosten
Dienstleistung Bestatter 3.500 bis 8.000 Euro
Sarg 700 bis 1.500 Euro
Urne 100 bis 500 Euro
Seebestattung (Hafen, Reederei etc.) 680 bis 2.585 Euro
Gesamtkosten 4.980 bis 12.585 Euro

 

Hinweis zu den Beerdigungskosten

Wie viel eine Beerdigung kostet, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von individuellen Wünschen. Als Quelle für die Kosten der einzelnen Bestattungsarten haben wir die Website des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V. (bestatter.de) verwendet. Dort finden Sie einen Online-Bestattungsplaner, mit dem Sie die Durchschnittskosten verschiedener Bestattungsarten berechnen können. Ein konkretes Angebot, zugeschnitten auf Ihre Wünsche, erhalten Sie bei Bestattungsunternehmen vor Ort oder bei den verschiedenen Anbietern online.

 

Beerdigungskosten: Wer zahlt?

Grundsätzlich müssen nach § 1968 BGB die Erben des Verstorbenen für die Beerdigungskosten aufkommen (Kostentragungspflicht). Bei mehreren Erben werden die Beerdigungskosten nach der Erbquote aufgeteilt. Meistens können die Bestattungskosten aus dem Erbe des Verstorbenen bezahlt werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Erben ihr eigenes Vermögen dafür verwenden.

Daneben gibt es diese Vorgaben, wenn die Erben aus bestimmten Gründen nicht für die Kosten des Begräbnisses aufkommen: 

  • Unterhaltspflichtige Personen, zum Beispiel Ehepartner, Kinder oder Eltern, müssen für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn es keine Erben gibt, diese das Erbe ausschlagen oder aus finanziellen Gründen nicht für die Kosten aufkommen können. 
  • Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, müssen Angehörige die Bestattungskosten übernehmen, zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, volljährige Kinder und Enkelkinder oder Geschwister. Die Reihenfolge für die Pflicht zur Übernahme der Kosten ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.
  • Der Staat kommt nur für die Beerdigungskosten auf, wenn es keine kostentragungspflichtigen Verwandten gibt, diese das Erbe ausschlagen oder finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen. In diesem Fall bezahlt der Staat die Bestattungskosten aus dem Erbe. Deckt dieses nicht alle Kosten ab, ist er berechtigt, das fehlende Geld von kostentragungspflichtigen Verwandten des Verstorbenen zurückzufordern. 

Gibt es einen Zuschuss für Beerdigungskosten?

  • Zuschuss von der Krankenkasse: Bis 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2004 gibt es jedoch kein Sterbegeld mehr. 
  • Zuschuss durch das Sozialamt: Das Sozialamt erstattet auf Antrag die Beerdigungskosten, wenn es den zahlungspflichtigen Erben bzw. Angehörigen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass die verstorbene Person keinen Nachlass hinterlassen hat und die Erben nicht die finanziellen Mittel haben, um die Kosten für die Beerdigung zu zahlen. 

Sterbegeldversicherung: Bestattungskosten absichern 

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie zu Lebzeiten Ihre Beerdigung nach Ihren Wünschen planen und Ihre Angehörigen vor den hohen Beerdigungskosten schützen. Die Sterbegeldversicherung bezahlt die vereinbarte Versicherungssumme an Ihre Erben oder eine zuvor festgelegte Person aus, wenn Sie versterben. Als bezugsberechtigt können Sie in der Sterbeversicherung auch ein Bestattungsunternehmen angeben, sodass das Geld direkt dorthin ausgezahlt wird. 

Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Beerdigungskosten können Sie in der Höhe von der Steuer absetzen, die nicht durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt ist. Sie können also die Kosten absetzen, die Sie tatsächlich selbst bezahlen. Die Summe können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben, jedoch nur bis zu einer Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro.

Außerdem müssen die Kosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Ihre individuelle zumutbare Eigenbelastung richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.

Beste Beratung zur Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie Ihre Beerdigung selbstbestimmt nach Ihren Wünschen planen und eine Person Ihres Vertrauens festlegen, die nach Ihrem Tod die Versicherungssumme erhalten soll. So können Sie Streitigkeiten um die Beerdigungskosten verhindern, Ihre Angehörigen im Trauerfall entlasten und sicherstellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos rund um die Sterbegeldversicherung und berechnen verschiedene Angebote für Sie. Vereinbaren Sie einfach online ein Beratungsgespräch.

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