Wenn Sie eine stationäre Zusatzversicherung neu abschließen, gibt es eine allgemeine Wartezeit mit einer Dauer von 3 Monaten und eine besondere Wartezeit für Psychotherapie, Entbindung und Zahnbehandlung mit einer Dauer von 8 Monaten.
Haben Sie schon eine stationäre Zusatzversicherung und wechseln Sie nahtlos nur die Versicherungsgesellschaft, dann fallen bei einer Vorversicherungszeit von mindestens 8 Monaten keine Wartezeiten mehr an.