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Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit

Kurzer Überblick Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit

Kurzer Überblick

  • Die Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit können Sie sofort nach deren Abschluss in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen also keine Sperrfrist abwarten, bis die Krankenhauszusatzversicherung bezahlt.
  • Es gibt zwar Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit, allerdings gelten meistens trotzdem gewisse Einschränkungen.
Krankenhauszusatzversicherung Wartezeit

Was bedeutet Wartezeit bei der Krankenhauszusatzversicherung?

Bei Zusatzversicherungen gibt es in der Regel eine Wartezeit. Das bedeutet, dass zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Zeitpunkt, ab dem Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, ein gewisser Zeitraum liegt. Diesen müssen Sie zuerst abwarten, bevor die Krankenhauszusatzversicherung die vereinbarten Leistungen bezahlt. 

Bei der Krankenhauszusatzversicherung gibt es in der Regel zwei Arten von Wartezeiten: 

  • Die allgemeine Wartezeit bezieht sich auf alle Leistungen. Sie beträgt in der Regel drei Monate.
  • Die besondere Wartezeit bezieht sich auf bestimmte Leistungen, zum Beispiel Psychotherapie oder Entbindungen. Für solche Leistungen kann die Wartezeit länger sein. In der Regel dauert sie acht Monate.

Gut zu wissen: Wenn Sie bereits eine Krankenhauszusatzversicherung haben und lediglich den Anbieter wechseln, dann entfällt die Wartezeit in der Regel bei einer Vorversicherungszeit von mindestens acht Monaten.

Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit

Es gibt auch Versicherer, die eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit anbieten. Allerdings gibt es dann trotzdem Einschränkungen, die je nach Anbieter variieren. Zum Beispiel sind trotzdem Krankenhausaufenthalte ausgeschlossen, die bereits beim Abschluss der Versicherung geplant oder ärztlich angeraten waren.

Auch, wenn beim Abschluss der Versicherung bereits eine Schwangerschaft bekannt war, sind Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt meist ausgeschlossen.

Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung

Normalerweise müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten, wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen wollen. Dabei werden Sie zum Beispiel zu Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen befragt. Es gibt auch einige wenige Versicherer, die eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Allerdings sind bei diesen Tarifen die Leistungen meist stark eingeschränkt, weil das Risiko für die Versicherer sehr hoch ist. Außerdem müssen Sie für solche Tarife höhere Beiträge in Kauf nehmen. 

Sie haben Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung oder wollen verschiedene Angebote vergleichen lassen? Dann vereinbaren Sie gleich Ihren unverbindlichen Beratungstermin. 

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