Was bedeutet freie Krankenhauswahl?
Die freie Krankenhauswahl bedeutet, dass Patienten selbst entscheiden können, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen möchten. Sie sind also nicht automatisch an das nächstgelegene Krankenhaus gebunden.
Beispiel: Benötigen Sie eine geplante Knieoperation, können Sie sich statt für das Krankenhaus vor Ort auch für eine Klinik entscheiden, die auf Gelenkersatz spezialisiert ist.
Die freie Krankenhauswahl gibt Patienten also die Möglichkeit, ein Krankenhaus nach ihren persönlichen Wünschen auszuwählen, etwa aufgrund der medizinischen Spezialisierung, der Erfahrung der Ärzte oder der Qualität der Behandlung.
Hat man als Patient freie Krankenhauswahl?
Grundsätzlich können Patienten in Deutschland ihr Krankenhaus selbst wählen. Ob und in welchem Umfang dieses Recht gilt, hängt jedoch unter anderem davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Freie Krankenhauswahl für gesetzlich Versicherte
Für die freie Krankenhauswahl bei der gesetzlichen Krankenkasse gelten folgende Voraussetzungen:
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Ihr Arzt gibt bei der Einweisung in der Regel die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser an, die die erforderliche medizinische Behandlung durchführen können. Entscheiden Sie sich für ein anderes Krankenhaus, müssen Sie die Mehrkosten, die entstehen können, selbst tragen.
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Das gewünschte Krankenhaus muss für die Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sein. Für eine Privatklinik zahlen Sie z. B. selbst.
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Das Krankenhaus muss die medizinischen Anforderungen, die für die jeweilige Behandlung notwendig sind, erfüllen.
Werden diese Bedingungen eingehalten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung.
Welche freie Krankenhauswahl haben Privatpatienten?
Privatpatienten können ihr Krankenhaus grundsätzlich ebenfalls frei wählen. Anders als bei gesetzlich Versicherten sind sie dabei nicht auf Krankenhäuser beschränkt, die für die Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung vom gewählten Tarif der privaten Krankenversicherung abgedeckt wird. Welche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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Gesetzlich oder Privat:
Welche Krankenversicherung passt zu dir?
Bist du angestellt oder selbstständig?
Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.
Verdienst du über 77.400 € im Jahr?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?
Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.
Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend
Da dein Bruttoeinkommen unter 77.400 € liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
2026 zahlen privatversicherte Angestellte etwa 361 € pro Monat für einen Premium-Tarif*, gesetzlich Versicherte hingegen ca. 509 € pro Monat**. Ein Wechsel kann somit bis zu 1.776 € Ersparnis pro Jahr bringen!
Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt – wie in diesem Beispiel – 50 % deines Beitrags, maximal 508,59 € monatlich (Stand 2026).
Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen
Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.
Während in der GKV Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 1.017 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige laut PKV-Verband bei nur 617 € im Monat. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 4.800 € Ersparnis im Jahr.
Hat man im Notfall freie Krankenhauswahl?
Im Notfall ist die freie Krankenhauswahl häufig eingeschränkt. In akuten medizinischen Notfällen entscheidet nämlich der Rettungsdienst, in welches Krankenhaus ein Patient gebracht wird. Ausschlaggebend sind dabei vor allem die Schwere der Erkrankung oder Verletzung, die notwendige medizinische Versorgung und die schnellstmögliche Behandlung.
Ist beispielsweise eine spezialisierte Stroke Unit bei einem Schlaganfall oder ein Traumazentrum nach einem schweren Unfall erforderlich, wird der Patient direkt in eine entsprechend geeignete Klinik gebracht. Persönliche Wünsche zur Krankenhauswahl können in solchen Situationen meist nicht berücksichtigt werden.
Vorteile der freien Krankenhauswahl
Durch die freie Krankenhauswahl haben Sie die Möglichkeit, für einen stationären Aufenthalt auch ein Krankenhaus zu wählen, das weiter von Ihrem Wohnort entfernt ist. Zum Beispiel, weil Sie dort im Krankenhaus sein wollen, wo Ihre Angehörigen leben.
Darüber hinaus gibt es Krankenhäuser, die für bestimmte Bereiche einen besonders guten Ruf haben. Steht bei Ihnen eine Behandlung in einem speziellen Bereich an, können Sie eine Fachklinik wählen, die dafür spezialisiert ist.
Wie finde ich das passende Krankenhaus?
Bei der Wahl eines Krankenhauses sollten Sie nicht nur auf die Entfernung achten. Folgende Kriterien können Ihnen bei der Entscheidung helfen:
- Spezialisierung: Wählen Sie ein Krankenhaus, das auf Ihre Erkrankung oder den geplanten Eingriff spezialisiert ist.
- Qualität: Informieren Sie sich über Qualitätsberichte, Zertifizierungen oder Behandlungsergebnisse der Klinik.
- Erfahrung: Krankenhäuser, die einen Eingriff häufig durchführen, verfügen oft über mehr Routine und Erfahrung.
- Empfehlungen: Fragen Sie Ihren Haus- oder Facharzt, welches Krankenhaus er für Ihre Behandlung empfiehlt.
- Patientenbewertungen: Erfahrungen anderer Patienten können zusätzliche Hinweise auf die Qualität der Versorgung geben.
- Erreichbarkeit: Berücksichtigen Sie, ob das Krankenhaus für Sie und Ihre Angehörigen gut erreichbar ist.
Unser Tipp: Mit dem Bundes-Klinik-Atlas können Sie Krankenhäuser nach Fachgebiet, Qualität und Standort vergleichen. So finden Sie leichter eine Klinik, die zu Ihrer Behandlung passt.
Muss man die Krankenhauswahl mit der Krankenkasse abstimmen?
Generell müssen Sie nicht mit Ihrer Krankenkasse abstimmen, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen. Wenn Sie sich allerdings in einem anderen Bundesland behandeln lassen wollen, sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenversicherung klären, ob die Kosten übernommen werden. Diese Regel gilt natürlich nicht, wenn es sich um einen Notfall handelt.
Werden Sie von Ihrem Arzt in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser überwiesen und Sie wählen ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus, kann die Krankenkasse einen Ausgleich der Mehrkosten verlangen.
Freie Krankenhauswahl: Zusatzversicherung sinnvoll?
Als gesetzlich Versicherter haben Sie zwar die Wahl, in welches Krankenhaus Sie für eine Behandlung gehen, allerdings endet die Freiheit dann schon. So können Sie zum Beispiel nicht wählen, welcher Arzt Sie behandelt oder in welchem Zimmer Sie untergebracht werden. Für die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus empfiehlt sich eine Krankenhauszusatzversicherung. Damit werden Sie im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt.
Zu den wichtigsten Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung gehören Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Auch Privatpatienten können davon profitieren, wenn diese Leistungen nicht in ihrem Tarif enthalten sind.
FAQ: Freie Krankenhauswahl
Die freie Krankenhauswahl gilt grundsätzlich auch über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinaus. Sie können sich also auch für ein Krankenhaus in einem anderen Bundesland entscheiden.
Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus für die Behandlung zugelassen ist und die medizinischen Anforderungen erfüllt. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. So lassen sich mögliche Unklarheiten vermeiden.
Nein, eine Einweisung allein reicht in der Regel nicht aus, um sich ohne Termin in jedem Krankenhaus behandeln zu lassen. Bei planbaren Behandlungen vergeben viele Krankenhäuser vor der Aufnahme einen Termin oder führen zunächst ein Vorgespräch durch.
Anders ist es bei einem medizinischen Notfall. In diesem Fall ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich und die Behandlung erfolgt unmittelbar.
Ein Krankenhauswechsel wegen Unzufriedenheit ist möglich. Voraussetzung ist, dass das aufnehmende Krankenhaus Sie übernimmt und der Wechsel medizinisch vertretbar ist.
Sprechen Sie Ihren Wunsch zunächst mit dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhauspersonal ab. Beachten Sie außerdem, dass ein Krankenhauswechsel Auswirkungen auf die Kostenübernahme haben kann. Klären Sie dies im Zweifel vorab mit Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.
- Das nächstgelegene Krankenhaus wählen, ohne die Qualität zu vergleichen. Für bestimmte Erkrankungen kann eine spezialisierte Klinik die bessere Wahl sein.
- Sich nicht über Spezialisierungen informieren. Viele Krankenhäuser haben besondere Erfahrung mit bestimmten Eingriffen oder Erkrankungen.
- Keine Empfehlung des Haus- oder Facharztes einholen. Ärzte wissen oft, welche Klinik für eine bestimmte Behandlung besonders geeignet ist.
- Die Kostenübernahme bei einem Krankenhaus außerhalb der Region nicht vorab klären. So lassen sich spätere Unklarheiten vermeiden.
- Annehmen, dass jedes Krankenhaus jede Behandlung anbietet. Nicht jede Klinik verfügt über die notwendige Ausstattung oder Spezialisierung.