Wer gesetzlich krankenversichert ist, verfügt über kein freies Krankenhauswahlrecht, sondern wird in der Regel im nächstgelegenen Krankenhaus in einem Mehrbettzimmer untergebracht.
Über Ihre stationäre Zusatzversicherung haben Sie ein Wahlrecht, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten. Die eventuell anfallenden Differenzkosten erstattet die stationäre Zusatzversicherung.