Wie ist der Geltungsbereich der Inhaltsversicherung?
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Versicherungsschutz auf die in der Versicherungspolice genannte Betriebsstätte beschränkt. Im Falle eines Ortswechsels muss das Versicherungsunternehmen informiert werden.
Als Geltungsbereich kann Deutschland, EU oder Welt festgelegt werden.
Über eine sogenannte abhängige Außenversicherung besteht die Möglichkeit, außerhalb des Versicherungsortes befindliche Gegenstände abzusichern (etwa, wenn diese auf einer Veranstaltung außerhalb des Betriebsgeländes genutzt werden sollen). Dieser Versicherungsschutz ist in der Regel temporär begrenzt.
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Gegenstände und Einrichtungen, die im Zuge der Reparatur nach einem Schaden vorübergehend aus dem Betrieb abtransportiert werden müssen.
Durch eine Inhaltsversicherung nicht gedeckte Schäden