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Wie erfolgt die Abrechnung bei Privatpatienten?

Kurzer Überblick

  • Als Privatpatient bezahlen Sie Rechnungen für Behandlungen direkt an den Arzt.
  • Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. 
  • Der Rechnungsbetrag wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage erstattet. 
Abrechnung Privatpatienten

So funktioniert die Abrechnung in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) rechnet der behandelnde Arzt nicht – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – direkt mit der Krankenversicherung ab, sondern direkt mit Ihnen als Patient. Sie bezahlen die Rechnung also direkt an den Arzt, die Therapeutin oder das Krankenhaus und die Krankenversicherung erstattet Ihnen den Betrag im Rahmen Ihres vereinbarten Tarifs. 

Muss man als Privatpatient in Vorleistung gehen?

In der Regel müssen Sie als Privatpatient nicht in Vorleistung gehen. Sie erhalten das Geld von der privaten Krankenversicherung im Normalfall rechtzeitig, bevor es auf dem Konto des Arztes sein muss. 

 

Private Krankenversicherung: Rechnung einreichen

So reichen Sie Behandlungskosten bei Ihrer Krankenversicherung ein: 

  • Prüfen Sie bei Erhalt der Rechnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Therapeuten, ob alle Angaben richtig sind. 
  • Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Das funktioniert meistens bequem online oder per App.
  • In der Regel erstattet der Versicherer die Kosten nach Überprüfung innerhalb weniger Tage. Die genaue Zeitspanne variiert jedoch nach Versicherer und Einzelfall. 
  • Anschließend können Sie die Rechnung bei der Ärztin oder dem Therapeuten begleichen. 
  • Medikamenten-Erstattung: Medikamente bezahlen Sie direkt in der Apotheke und reichen anschließend das Rezept und die Rechnung bei Ihrer PKV ein. 

Tipp: Damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt, prüfen Sie bei speziellen Behandlungen, ob diese durch Ihren Tarif abgedeckt sind. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer PKV nach. Bei besonders aufwändigen und teuren Behandlungen können Sie auch einen Kostenvoranschlag einholen und mit Ihrer PKV besprechen. 

 

Erstattung für Krankenhausaufenthalt abtreten

Ein Krankenhausaufenthalt kann um einiges mehr kosten als eine ambulante Behandlung. Deshalb gibt es hier eine Sonderregelung: Bei der stationären Aufnahme können Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, mit der das Krankenhaus die Leistungen direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen kann. Das gilt jedoch meistens nur für die Regelleistungen. Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer werden in der Regel separat in Rechnung gestellt.

Wie lange kann man Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen?

Die Frist für die Einreichung von Rechnungen bei der PKV beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie die Rechnung erhalten haben. Ein Beispiel: Eine Rechnung, die Sie im August 2023 erhalten haben, können Sie bis zum 31.12.2026 bei Ihrer Versicherung einreichen. 

Haben Sie Fragen rund um die private Krankenversicherung? Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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