Eine Firmengebäudeversicherung kommt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden auf. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die bereits vor der Fertigstellung des Gebäudes oder im Zuge eines Umbaus entstanden sind sowie Elementarschäden. Diese lassen sich jedoch in einer Inhaltsversicherung mit Elementarschaden-Abdeckung absichern. Kein Versicherungsschutz besteht zudem für frei bewegliches Mobiliar. Hier greift ebenfalls die Inhaltsversicherung.