Welche Schäden sind nicht in der Inhaltsversicherung abgedeckt?
Bestimmte Schadenfälle sind üblicherweise von den Versicherungsleistungen der Inhaltsversicherung ausgenommen. Dazu zählen Schäden durch:
- Krieg
- innere Unruhen
- Kernenergie
- Sturmfluten
- Lawinen
- Wasserlöschanlagen