Pflegetagegeld-Verträge, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen, erhalten die staatliche Förderung in Form von Zulagen:
- Antragsteller dürfen nicht auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt werden, und es dürfen auch keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
- Der Versicherer kann den Vertrag nicht ordentlich kündigen.
- Das Pflegetagegeld muss bei Pflegestufe III monatlich mindestens 600 Euro betragen, bei Pflegestufe II mindestens 30 %, bei Pflegestufe I mindestens 20 % und bei Pflegestufe 0 mindestens 10 % der vereinbarten Leistung für Pflegestufe III.
- Sobald die soziale oder die private Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit anerkannt hat, muss die Zahlung der entsprechenden Leistung aus dem „Pflege-Bahr-Zusatzvertrag“ beginnen.
- Als Wartezeit können maximal 5 Jahre vereinbart werden.
- Besteht für den Versicherungsnehmer Arbeitslosigkeit oder erhält er Leistungen zur Grundsicherung (Soziahilfe), so kann er den Vertrag bis zu drei Jahre ruhen lassen.
- Die Abschlusskosten dürfen maximal zwei Monatsbeiträge und die Verwaltungskosten höchstens 10 % der Bruttoprämie betragen.