Sollten Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rentenversicherungsvertrag nicht mehr zahlen können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese reichen von der Beitragsfreistellung bis hin zur vorzeitigen Vertragsauflösung im ungünstigsten Fall.
Bei einer Beitragsfreistellung zahlen Sie keine weiteren Beiträge mehr in Ihre private Rentenversicherung ein, der Versicherungsschutz bleibt in reduziertem Umfang erhalten.
Bei kurzfristigen finanziellen Engpässen können Ihnen die Beiträge auch gestundet werden. In diesem Fall müssen die Beiträge zu Ihrer privaten Rentenversicherung nachgezahlt werden.