Photovoltaikversicherungen werden von fast allen Gesellschaften als Neuwertversicherungen angeboten, weil das den Realitäten der Solartechnik am nächsten kommt.
Doch was versteht man überhaupt unter Neuwertversicherung? Bei der Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme nach dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache bestimmt. Im Schadenfall wird folglich der tatsächliche Neuwert des Objektes ersetzt, den es zum Zeitpunkt des Neukaufes hatte. Dabei wird die altersbedingte Wertminderung nicht miteinbezogen.