Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder dem Bezug von Sozialhilfe?
Es gibt bestimmte verpflichtende Vorgaben für die Versicherungsgesellschaften, wenn es um die Förderung durch den Pflege-Bahr geht. Ein Punkt betrifft dabei auch die Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. von Sozialhilfe. Diesen muss die Gelegenheit gegeben werden, den Vertrag dann ruhend zu stellen oder zu kündigen.