Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2013 eine private Pflegeversicherung eingeführt, die er staatlich fördert. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist freiwillig. Die Förderung erfolgt in Form einer Zulage
Der sogenannte Pflege-Bahr, benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, soll zu einer erheblichen Entlastung im Pflegewesen führen und eine staatlich geförderte Option im Bereich private Pflegeversicherung darstellen. Wie bei der Riester-Rente haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen monatlichen Betrag in eine private Pflegeversicherung einzuzahlen. So können Sie von geförderten Leistungen profitieren.
Der Staat zahlt einen monatlichen Betrag von 5 Euro in die Versicherung ein. Das soll die Kosten für den Nutzer gering halten, aber auch die Kosten für den Staat im Pflegefall deutlich absenken. Die großen Vorteile des Pflege-Bahr sind, dass für die Versicherung kein Höchsteintrittsalter besteht, und keine Gesundheitsprüfung notwendig ist.