Skip to content

Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

      Muss Pflegegeld versteuert werden?

      Kurzer Überblick Pflegegeld versteuern

      Kurzer Überblick

      • Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei, sowohl für die gepflegte Person als auch für pflegende Angehörige oder Ehrenamtliche.
      • Es sind keine Angabe in der Steuererklärung nötig, solange Sie pflegender Angehöriger oder sittlich verpflichtet sind.
      • Zusätzliche Vergütungen neben dem Pflegegeld (z. B. durch die gepflegte Person selbst) können steuerpflichtig sein.
      • Gewerbliche oder selbstständige Pflegekräfte müssen das Pflegegeld als Einkommen versteuern.
      • Verhinderungspflege muss in der Steuererklärung angegeben werden (Anlage N, Spalte 27).
      Pflegegeld versteuern

      Ratgeber-Inhalt

      Muss man Pflegegeld versteuern?

      Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei und wird auch steuerfrei an die zu pflegende Person ausgezahlt. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, die von der Pflegekasse gezahlt wird, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende zu unterstützen (§ 3 Nr. 36 EStG).

      Die steuerfreie Auszahlung gilt unabhängig davon, ob es sich um Pflegegeld für Pflegegrad 2 oder 5 handelt. Außerdem bleibt es ebenfalls steuerfrei, wenn das Pflegegeld an einen versorgenden Angehörigen gezahlt wird, weil damit die „sittliche Pflicht“ zur Pflege erfüllt wird.

      Auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind nicht steuerpflichtig und auch sonst sind keine Abzüge zu berücksichtigen. Eine Angabe des Pflegegeldes in der Steuererklärung ist nicht notwendig.

      Pflegegeld und Steuern: Das gibt es zu beachten

      In den meisten Fällen bleibt das Pflegegeld steuerfrei. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

      1. Pflegegeld für pflegende Angehörige oder Ehrenamtliche:
        Wenn Sie Pflegegeld erhalten, weil Sie einen Angehörigen oder eine andere Person pflegen, bleibt diese Zahlung steuerfrei. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitslohn oder Einkommen, sondern um eine zweckgebundene Unterstützung.

      2. Pflegegeld und zusätzliches Einkommen:
        Falls Sie als pflegende Person für Ihre Pflegeleistungen zusätzlich bezahlt werden (z. B. von der gepflegten Person selbst oder deren Angehörigen), könnte dieses zusätzliche Einkommen steuerpflichtig sein. Das Pflegegeld der Pflegekasse bleibt jedoch weiterhin steuerfrei.

      3. Pflegegeld und Selbstständigkeit:
        Wenn die Pflege in einem gewerblichen Rahmen erfolgt (z. B. durch einen selbstständigen Pflegeanbieter), gehört das Pflegegeld als Einnahme zum steuerpflichtigen Einkommen des Anbieters.

      4. Pflegegeld und Sozialleistungen:
        Pflegegeld wird nicht als Einkommen angerechnet, wenn Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Wohngeld beziehen. Es bleibt also auch in diesem Fall steuerfrei.

      Wann wird Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

      Pflegegeld wird in den meisten Fällen nicht als Einkommen angerechnet, da es eine Sozialleistung ist, die speziell für die Unterstützung der häuslichen Pflege gedacht ist. Es gibt jedoch besondere Situationen, in denen Pflegegeld angerechnet oder berücksichtigt werden kann und somit steuerpflichtig wird. Hier sind die wichtigsten Fälle:

      Kein Angehörigen

      Zum Beispiel kann Pflegegeld steuerpflichtig werden, wenn die pflegende Person kein Angehöriger ist oder die sittliche Pflicht erfüllt. In diesem Fall wird das Pflegegeld als Einkommen gewertet und unterliegt damit der Steuerpflicht.

      Bei gewerblichen Pflegeleistungen

      Wenn Pflegegeld an eine selbstständige oder gewerbliche Pflegekraft gezahlt wird (z. B. im Rahmen eines Pflegevertrags), zählt es zu deren steuerpflichtigem Einkommen. In diesem Fall wird es wie jede andere Einnahme aus selbstständiger Arbeit behandelt.


      Pflegegeld und Unterhaltsfragen

      In Unterhaltsfragen (z. B. bei Trennungs- oder Kindesunterhalt) könnte das Pflegegeld in Ausnahmefällen als Einkommen berücksichtigt werden, wenn es über den eigentlichen Zweck hinausgeht oder nicht vollständig für die Pflege verwendet wird. Dies ist allerdings eine Einzelfallentscheidung.

      Verhinderungspflege in der Steuererklärung

      Die Verhinderungspflege muss in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn Sie als Angehöriger oder sittlich verpflichtete Person pflegen. Das Finanzamt hat die Hoheit zu entscheiden, ob es sich tatsächlich um steuerfrei Einkünfte handelt, oder ob eine Steuerpflicht vorliegt.

      Eingetragen wird die Verhinderungspflege in Spalte 27 der Anlage N der Steuererklärung unter „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen“. Angehörige und sittlich Pflegende sollten unbedingt eine Erklärung zu Ihrer Steuererklärung beifügen und auf §3, 36 EStG verweisen. Prüfen Sie dies am besten direkt mit Ihrem Steuerberater.

      Zur privaten Pflegeversicherung beraten lassen

      Da die Pflegekosten explodieren und die gesetzliche Pflegeversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung in der PKV kaum ausreichen, wird eine private Pflegeversicherung immer relevanter. Existiert keine private Absicherung können die Pflegekosten schnell mehr als 3.000 Euro im Monat betragen, die als Eigenanteil getragen werden müssen.

      Unsere Experten kennen den Markt und können die besten Versicherungen miteinander vergleichen. So erhalten Sie eine Absicherung, die genau zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie direkt ein kostenloses Beratungsgespräch!

      Pflegeversicherung Persönliche Beratung gewünscht?

      Derzeit beliebt

      Freiwillig gesetzlich versichert. Vor-und Nachteile

      Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile, Nachteile und Kosten

      Private Krankenversicherung Kosten

      Private Krankenversicherung Kosten: Beiträge, Tarife & Tipps

      Gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Zusatzbeiträge 2026

      Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2025 und 2026 im Überblick

      Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

      Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: