Alternative Heilmethoden wie Homöopathie gewinnen zunehmend an Bedeutung und Beliebtheit. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dafür selten die Kosten, so dass eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll ist. Im Regelfall werden zwischen 80 % und 100 % der anfallenden Kosten übernommen. Häufig werden in den Tarifen Höchstsummen vereinbart.
Zu den alternativen Heilmethoden, die ein Heilpraktiker durchführt und die ausschließlich mit einer Zusatzversicherung übernommen werden, gehören u.a.:
Akupunktur
Homöopathie
Traditionelle Chinesische Medizin
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für den Heilpraktiker abschließen möchten, werfen Sie einen genauen Blick auf die Leistungen. Achten Sie darauf, dass die Leistungsabrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erfolgt.
Es sollte auch die Gebührenordnung für Ärzte nach „Hufelandverzeichnis“ anerkannt sein. Damit kann auch ein Schulmediziner, der alternative Anwendungen durchführt, über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er eine Zusatzausbildung in diesem Bereich vorweisen kann.