Grundsätzlich können alle rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und deren Ehegatten (Ehegattenförderung) die Vorteile der Riester-Rente nutzen.
Zusätzlich gehören Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Versicherte während der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte (sofern versicherungspflichtig), Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente zum förderberechtigten Personenkreis.
Auch für diese Berufsgruppen bietet sich die Möglichkeit der Ehegattenförderung (Förderung von nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehegatten).