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Private Krankenversicherung von der Steuer absetzen: Tipps & Beispiele

Kurzer Überblick

  • Seit 2010 können gesetzlich und privat Versicherte ihre Beiträge steuerlich absetzen.
  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) können Sie auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) absetzen.
  • Ihre Krankenversicherungsbeiträge können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung angeben. 
private Krankenversicherung von der Steuer absetzen

Kann man die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Nach dem Bürgerentlastungsgesetz von 2010 können Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Das bezieht sich bei der PKV jedoch nur auf die Basisabsicherung, also auf die Beiträge, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die Pflegeversicherung wird zu 100 Prozent anerkannt. 

Beachten Sie außerdem, dass immer nur die tatsächlich gezahlten Kosten für die Basisabsicherung steuerlich absetzbar sind. Wenn Sie also angestellt sind und Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss bezahlt, wird dieser abgezogen.

Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung absetzen 

Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung – also Leistungen, die nicht dem Leistungsniveau der GKV entsprechen – können Sie nur absetzen, wenn Sie gemeinsam mit weiteren Versicherungskosten nicht über einen bestimmten Höchstbetrag kommen. 

Der Höchstbetrag umfasst neben den Mehrleistungen der PKV auch weitere Versicherungen wie 

  • Arbeitslosenversicherung 
  • private Haftpflichtversicherung 
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung 
  • Risikolebensversicherung 
  • Unfallversicherung 

Diese Höchstgrenzen gelten (Stand 2023):  

  • Arbeitnehmer, Beamte und Rentner: 1.900 Euro jährlich 
  • Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro jährlich

Zusatzleistungen können Sie nur absetzen, wenn Sie den Höchstbetrag noch nicht mit anderen Versicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Dann können Sie die Mehrleistungen als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" angeben. 

Welche PKV-Kosten sind absetzbar und welche nicht? 

Welche Kosten zur Basisabsicherung gehören und damit absetzbar sind – und welche nicht, ist kompliziert und wird durch das Finanzamt mithilfe eines Punktesystems festgelegt. 

In der Tabelle sehen Sie einige absetzbare und nicht-absetzbare Leistungen:

Absetzbare Leistungen   Nicht Absetzbare Leistungen
Basisabsicherung entsprechend dem Leistungsniveau der GKV   Zusatzleistungen der PKV, die über das Leistungsniveau der GKV hinausgehen 
Pflegeversicherung (Basisabsicherung)   Chefarzt-Behandlungen
Arztkosten bei zugelassenen Ärzten (als außergewöhnliche Belastung)    Einbettzimmer 
Medikamenten-Zuzahlungen (als außergewöhnliche Belastung)   Hochwertiger Zahnersatz
Brillen (als außergewöhnliche Belastung)   Krankentagegeld 

 

Selbst bezahlte Arztrechnungen absetzen 

Selbst bezahlte Arztrechnungen oder Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel gelten als außergewöhnliche Belastungen. Diese können Sie nur steuerlich geltend machen, wenn Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen die Grenze der "zumutbaren Belastung" übersteigen.

Diese zumutbare Belastung wird auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben in Prozent berechnet. Dabei werden Faktoren wie der Familienstand und die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Ihre zumutbare Belastung können Sie zum Beispiel mit dem Rechner von Steuertipps berechnen. 

Absetzbare PKV-Beiträge berechnen

Sie müssen nicht selbst berechnen, in welcher Höhe die Beiträge zur privaten Krankenversicherung absetzbar sind. Sie erhalten dazu jedes Jahr eine Bescheinigung Ihres Versicherers, in der aufgelistet ist, welche Kosten zur Basisabsicherung gehören. Diese Summe müssen Sie dann nur noch an der entsprechenden Stelle in der Steuererklärung eintragen (Anlage Vorsorgeaufwand).

Wenn Sie von Ihrem Versicherer Beitragsrückerstattungen erhalten haben, müssen Sie diese ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie mindern den absetzbaren Betrag. 

Wo wird die private Krankenversicherung in der Steuererklärung eingetragen? 

Hier geben Sie die Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung an: 

  • Ihre eigenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung tragen Sie in der "Anlage Vorsorgeaufwand" unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" ein. 
  • Beiträge für Kinder: Wenn Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder bezahlen, die kindergeldberechtigt sind, tragen Sie diese in die "Anlage Kind" (pro Kind eine Anlage) ein.
  • Beiträge für Lebenspartner oder sonstige Personen: Wenn Sie für andere Personen die Beiträge für die Basisversorgung zahlen (zum Beispiel auch nicht-kindergeldberechtigte Kinder), tragen Sie diese ebenfalls in die "Anlage Vorsorgeaufwand" ein. 
  • Beiträge für getrenntlebende oder geschiedene Ehepartner: Übernehmen Sie die Beiträge für getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner, werden diese in der "Anlage U" eingetragen. 
  • Mehrkosten der privaten Krankenversicherung können Sie in der "Anlage Vorsorgeaufwand" unter "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" angeben. 

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