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Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Kurzer Überblick

  • Wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen bei der PKV einreichen, können Sie Beiträge zurückerhalten.
  • Jedoch nur, wenn Sie einen Tarif mit der Option auf Beitragsrückerstattung gewählt haben.
  • Die Beitragsrückerstattung ist meist erfolgsabhängig. Das heißt, sie erfolgt nur, wenn der Versicherer genügend Überschüsse erwirtschaftet hat. 
Beitragsrückerstattung private Krankenversicherung

Beitragsrückerstattung in der PKV: Wie funktioniert es?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in der privaten Krankenversicherung Beiträge zurückerhalten, wenn Sie in einem Jahr keine Rechnungen eingereicht haben. 

So funktioniert die Beitragsrückerstattung:

1. Tarif mit Beitragsrückerstattung wählen: Die Chance auf Beitragsrückerstattung erhalten Sie nur in einem Tarif, der diese Option beinhaltet. 

2. Leistungsfreie Zeit einhalten: Damit sie eine Beitragsrückerstattung erhalten können, dürfen Sie während des vereinbarten Zeitraums nur wenige oder gar keine Leistungen in Anspruch nehmen (je nach Vereinbarung). Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Arzneimittelkosten. Meistens wird der Zeitraum, in dem Sie keine Rechnungen einreichen dürfen, auf ein Jahr festgelegt. 

3. Rückerstattung erhalten: Wenn Sie die Kriterien zur Rückerstattung erfüllen, bekommen Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie kann als Prozentsatz der gezahlten Beiträge oder als fester Betrag erfolgen.

Gut zu wissen: Die meisten Versicherer bieten eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet, dass es nur Beiträge zurückgibt, wenn das Versicherungsunternehmen genügend Überschüsse erwirtschaftet hat. Das bedeutet, dass eine Beitragsrückerstattung nicht garantiert wird. 

 

Lohnt sich ein Tarif mit Beitragsrückerstattung?

Die Beitragserstattung sollte nie das einzige Entscheidungskriterium für einen Tarif sein. Denn es ist meistens nicht sicher, ob und wie viele Beiträge Sie zurückerhalten. Wenn die Leistungen des Tarifs aber Ihren Bedürfnissen entsprechen, ist eine Beitragsrückerstattung ein weiteres Benefit. 

Beitragsrückerstattung und Steuer 

In der Steuererklärung müssen Sie die Beitragsrückerstattung in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird, mit Ihren tatsächlich bezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnen. Es werden also nur die Beiträge als Sonderausgabe anerkannt, die Sie tatsächlich bezahlt haben. Die Beitragsrückerstattung reduziert also die Kosten, die Sie steuerlich absetzen können. 

Deshalb kann es sein, dass es für Sie am Ende steuerliche Nachteile mit sich bringt, wenn Sie Arztrechnungen selbst übernehmen, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Lassen Sie sich daher zu den steuerlichen Fragen von einem Experten beraten.  

Persönliche Beratung rund um die private Krankenversicherung

Haben Sie Fragen rund um die private Krankenversicherung und den besten, für Sie passenden Tarif? Unsere Versicherungsexperten sind gerne für Sie da! Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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